Kanton Genf: Drohnen nur mit Bewilligung – Polizei setzt klare Grenzen
von belmedia Redaktion Genf polizei.news Polizeinews Regionen Schweiz Stadt Genf
Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sämtliche allgemeinen Bedingungen akzeptieren.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dieser Bedingungen:
- Jeder Antrag muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem gewünschten Flugdatum eingereicht werden.
- Ein Antrag ist auf eine maximale Dauer von 4 aufeinanderfolgenden Stunden und einen Radius von 500 Metern rund um den angegebenen Startpunkt beschränkt, unabhängig von dessen Form (Kreis oder Polygon).
- Die von der Polizei erteilte Ausnahmebewilligung gilt ausschliesslich für den angegebenen Piloten und die deklarierte Drohne, sowie für Datum, Uhrzeit und Gebiet gemäss Antrag.
- Die antragstellende Person bestätigt, mindestens 18 Jahre alt zu sein und über die notwendige Rechtsfähigkeit zu verfügen.
- Besondere Aufmerksamkeit gilt Flügen in der Nähe von Einrichtungen mit Kindern (Schulen, Kindergärten usw.). Die Anwesenheit von Kindern kann zur Ablehnung des Gesuchs führen.
- Der Pilot muss jederzeit die geltenden Vorschriften für Drohnenflüge in der Schweiz einhalten, insbesondere jene des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), vor allem in Bezug auf das Überfliegen unbeteiligter Personen.
- Der Pilot ist allein verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Nutzung von Drohnen in der Schweiz.
- Ein eingereichter Antrag kann nicht mehr geändert werden.
- Für jeden Antrag wird eine Gebühr von CHF 25.– erhoben, unabhängig vom Entscheid.
- Der Pilot ist allein verantwortlich für die erstellten Aufnahmen, insbesondere hinsichtlich Persönlichkeitsrechten und Datenschutz.
- Die von der Polizei erteilte Ausnahmebewilligung stellt keine Abweichung von bundesrechtlichen Vorschriften dar und kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit jederzeit widerrufen werden.
Quelle: Kantonspolizei Genf
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