Schweiz: Neues Transparenzregister soll Geldwäschern das Handwerk erschweren
von belmedia Redaktion +Flächendeckend-CH polizei.news Polizeinews Regionen Schweiz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 über das Inkrafttreten mehrerer Erlasse zur Stärkung des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entschieden.
Das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Die eidgenössischen Räte haben dem revidierten Geldwäschereigesetz sowie dem neuen Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen am 26. September 2025 zugestimmt. Die beiden Gesetze schliessen Lücken im schweizerischen Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie schaffen ein Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte von Rechtseinheiten und führen Sorgfaltspflichten für gewisse risikobehaftete Beratungstätigkeiten ein. Die beiden Gesetze samt den dazugehörigen Verordnungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Amtsnotariate, für deren Umsetzung die Kantone noch ihre Gesetze anpassen müssen.
Um den betroffenen Kreisen wie in der Vernehmlassung gewünscht genügend Zeit für die Einführung zu geben, hat der Bundesrat das Inkrafttreten des Geldwäschereigesetzes erst auf den 1. Oktober 2026 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Übergangsfristen für die Eintragung der betroffenen Rechtseinheiten in das Transparenzregister zu laufen. Diese Inkraftsetzung erlaubt die Bewertung der Wirksamkeit dieser Massnahmen im Rahmen der nächsten FATF-Länderprüfung in den Jahren 2027–2028.
In der Vernehmlassung zur Verordnung über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen wurde breit angeregt, die neuen Aufgaben der kantonalen Handelsregister einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Diesem Anliegen ist der Bundesrat so weit wie möglich entgegengekommen. In der Vernehmlassung zur Revision der Geldwäschereiverordnung verlangten weite Kreise eine verhältnismässige Regelung der neu unterstellten Tätigkeit. Entsprechend wurden Grenzwerte eingeführt, um die berufsmässige Beratung klarer zu definieren.
Quelle: Bundesrat
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