Nach Selbstunfall versucht Lenker, sein Auto mit Traktor zu bergen – alkoholisiert unterwegs

(Hildisrieden LU). In Hildisrieden kam es am Sonntag (11. Oktober 2026, ca. 03.45 Uhr) auf der Hochdorferstrasse zu einem Selbstunfall mit einem Auto.

Der Autofahrer sowie eine weitere Person organisierten anschliessend Hilfe, um das Fahrzeug selbstständig zu bergen, was nicht funktionierte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Sonntag, 11. Oktober 2026, zirka 03.45 Uhr
  • Ort: Hochdorferstrasse in Hildisrieden
  • Unfall: Selbstunfall eines Autofahrers
  • Bergung: Versuch, das Unfallauto mit einem Traktor abzuschleppen
  • Unfallverursacher: 21-jähriger Mann mit 0.75 mg/l Atemalkohol
  • Helfer: 22-jähriger Mann mit 0.44 mg/l Atemalkohol
  • Konsequenz: Beiden Männern wurde der Führerausweis abgenommen
  • Fahrverbot: Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts dürfen beide keine Motorfahrzeuge mehr lenken

Hildisrieden: Alkoholisierte Fahrer schleppen Unfallauto mit Traktor ab

Eine Atemalkoholprobe beim 21-jährigen Unfallverursacher ergab einen Wert von 0.75 mg/l. Jener bei seinem 22-jährigen Helfer, der beim Abschleppen behilflich war, ergab einen Wert von 0.44 mg/l.

Beiden Männern wird der Führerausweis abgenommen

Beiden wurde der Führerausweis abgenommen. Sie dürfen bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts kein Motorfahrzeug mehr lenken.


Polizei.news informiert

🚜 Alkohol am Steuer – auch bei der Bergung eines Unfallautos gelten klare Regeln

Ein Verkehrsunfall mitten in der Nacht und der Versuch, das beschädigte Auto selbst zu bergen: Der Vorfall zeigt, dass auch gut gemeinte Hilfe gefährlich und rechtlich problematisch werden kann, wenn die beteiligten Fahrzeuglenker alkoholisiert sind.

1. Die Alkoholgrenze gilt auch für Traktorfahrer: In der Schweiz gilt für Fahrzeuglenkende grundsätzlich eine Atemalkoholgrenze von 0.25 mg/l, entsprechend 0.5 Promille Blutalkohol. Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Regeln. Auch wer mit einem Traktor auf öffentlichen Strassen unterwegs ist, muss fahrtüchtig sein und die einschlägigen Vorschriften beachten.

2. Ab 0.40 mg/l drohen schwerwiegende Konsequenzen: Eine Atemalkoholkonzentration von 0.40 mg/l entspricht dem gesetzlichen Schwellenwert für eine qualifizierte Alkoholkonzentration. Wer diesen Wert erreicht, muss mit strafrechtlichen und administrativen Konsequenzen rechnen. Beide im vorliegenden Fall gemessenen Werte lagen darüber.

3. Eine Unfallbergung sollte sicher organisiert werden: Nach einem Selbstunfall ist zunächst die Unfallstelle abzusichern. Ist ein Fahrzeug beschädigt, nicht mehr sicher fahrbereit oder befindet es sich in einer gefährlichen Position, sollte die Bergung nicht improvisiert werden. Besonders beim Abschleppen können falsche Befestigungen, unzureichende Bremswirkung oder unerwartete Fahrzeugbewegungen erhebliche Risiken verursachen.

4. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit: Schon kleine Mengen Alkohol können Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Reaktionszeit verschlechtern. Gleichzeitig steigt die Gefahr, Geschwindigkeiten und Entfernungen falsch einzuschätzen oder Risiken zu unterschätzen. Diese Auswirkungen betreffen nicht nur Autofahrer, sondern auch Lenker anderer Motorfahrzeuge.

5. Wer helfen will, sollte nüchtern bleiben: Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt, nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht mehr zu fahren. Wer nach einem Unfall Unterstützung braucht, sollte eine nüchterne Person oder einen professionellen Abschleppdienst aufbieten. Bei akuten Gefahren kann die Polizei über 117 alarmiert werden.

Gut zu wissen: Alkohol wird nur langsam abgebaut. Kaffee, kalte Duschen oder Bewegung machen eine alkoholisierte Person nicht schneller wieder fahrtüchtig. Auch am Morgen nach einer Feier kann die Fahrtüchtigkeit noch eingeschränkt sein.


 

Quelle: Luzerner Polizei / Polizei.news
Bildquelle: Luzerner Polizei