Thurgauer Denkmalpflege im Wandel: Weniger Schutzobjekte, aber mehr Effizienz
von belmedia Redaktion Allgemein Bauwerke Denkmalpflege denkmalpflege-schweiz.ch Denkmalschutz News Schauplätze
Als Teil der umfassenden Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat einer Totalrevision unterzogen werden. Dazu hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau seine Vorschläge in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) regelt drei Bereiche: Denkmalpflege und Ortsbildpflege, Archäologie sowie Natur und Landschaft. Die vorliegende Totalrevision ist zentral für die Neuausrichtung der Denkmalpflege im Kanton Thurgau. Damit sollen verschiedene Ziele erreicht werden. Nach dem Motto «weniger ist mehr» sollen neu weniger Bauten und Ortsbilder geschützt werden.
Die tatsächlich schutzwürdigen Bauten und Ortsbilder sollen dafür einen besseren Schutz erhalten. Basis für den Schutz von Bauten ist neu das deutlich reduzierte Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte (IDEGO). Dieses wird ebenfalls als Teil der Neuausrichtung erarbeitet. Bei erhaltenswerten Objekten muss die Schutzwürdigkeit noch geprüft werden, geschützte Objekte stehen bereits rechtskräftig unter Schutz. Für Massnahmen an Objekten mit einem IDEGO-Eintrag braucht es eine Eingriffsbewilligung. Die Ortsbilder werden weiterhin im Kantonalen Richtplan bezeichnet und müssen von den Politischen Gemeinden im Rahmen der Kommunalplanung geschützt werden. Auch für Massnahmen in geschützten Ortsbildern braucht es eine Eingriffsbewilligung.
Betreffend Aufgaben und Entscheidungskompetenzen schlägt der Regierungsrat für den Fachbereich Denkmal- und Ortsbildpflege vor, dass neu der Kanton für Objekte von nationaler und kantonaler Bedeutung zuständig ist, die Gemeinden für Objekte von kommunaler Bedeutung. Aus dem IDEGO und dem Kantonalen Richtplan geht hervor, welche Bedeutung ein Objekt hat. Daran knüpfen die neuen Zuständigkeiten in den Bereichen Denkmalpflege und Ortsbildschutz an.
Während sich der Kanton den Objekten von nationaler und kantonaler Bedeutung stärker annimmt, erhalten die Gemeinden bei Objekten von kommunaler Bedeutung grosse Autonomie. Weil gerichtlich verlangt ist, dass eine Unterschutzstellung auf fachlichen Grundlagen beruhen muss, werden zur Unterstützung der Städte und Gemeinden regionale Fachbeiräte eingerichtet. Angesiedelt werden sollen sie bei den bestehenden, gut funktionierenden Regionalplanungsgruppen. Die Aufgabenteilung betrifft auch die Finanzhilfen an die Eigentümerinnen und Eigentümer von geschützten Objekten.
Ein wichtiges Ziel der Revision ist es, die Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen. Mit den Schutzplänen existiert heute in den meisten Gemeinden nur ein allgemeiner Schutz für Gebäude. Damit ist jedoch nicht klar, was das Schutzziel und der Schutzumfang sind. Neu sollen deshalb konkrete Schutzentscheide gefällt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer können Umbauten so besser planen und wissen, was genau schützenswert ist.
Das Gesetz ist neu auch besser gegliedert. So ist der mittlere Teil nach den Fachbereichen Denkmal- und Ortsbildpflege, Archäologie sowie Natur und Landschaft geordnet, was es erleichtert, die relevanten Bestimmungen zu finden. Im Übrigen wurde der aktuelle Rechtszustand zu einem grossen Teil übernommen. Ergänzungen oder Anpassungen wurden lediglich dort vorgenommen, wo sich die Regelungen aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis als zu ungenau oder unvollständig erwiesen haben. So haben namentlich die Bereiche Archäologie sowie Natur und Landschaft inhaltlich nur kleinere Veränderungen erfahren.
Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Januar 2025.
Quelle: Dienststelle für Kommunikation Thurgau
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