Altgerät entsorgen, aber richtig: Was beim Ersatz von Haushaltsgeräten zu beachten ist

Beim Ersatz von Haushaltsgeräten ist nicht nur der Neukauf relevant – auch die korrekte Entsorgung des Altgeräts trägt wesentlich zu Umwelt‑ und Ressourcenschutz bei.

In der Schweiz gelten klare gesetzliche Regeln zur Rückgabe und zum Recycling ausgedienter elektrischer und elektronischer Geräte. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt auf, worauf beim Altgerät‑Austausch zu achten ist – von der Vorbereitung über Rückgabe bis zur Dokumentation.



Rechtliche Grundlagen und Entsorgungspflicht

In der Schweiz fällt eine grosse Bandbreite an Geräten – von Kühl‑ und Kochgeräten über Waschmaschinen bis zu kleinen Haushaltselektronik‑Gegenständen – unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Gemäss dieser Verordnung müssen solche Geräte nicht im Hauskehricht entsorgt werden, sondern separat gesammelt und fachgerecht verwertet werden.

Hersteller, Importeure sowie der Handel sind verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen – auch wenn kein Neukauf erfolgt.

Dank dem vorgezogenen Recycling­beitrag (vRB) ist – grundsätzlich – keine zusätzliche Entsorgungsgebühr für Konsumentinnen und Konsumenten fällig.


Tipp: Altgeräte keinesfalls im Hauskehricht oder bei Sperrgutabfuhr entsorgen – dies verstösst gegen die VREG und verhindert oft eine sachgerechte Verwertung.

Schritt‑für‑Schritt‑Vorgehen beim Gerätetausch

1. Zustand prüfen & Daten sichern
Bevor das Gerät ersetzt wird, prüfen ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Funktionierende Geräte können weiter genutzt oder gespendet werden. Wird ein Altgerät entsorgt: Persönliche Daten (z. B. bei smarten Geräten) entfernen oder Gerät zurücksetzen.

2. Altgerät bereitstellen
Das Gerät vom Strom trennen, Wasserzufuhr (bei Waschmaschine, Geschirrspüler) abstellen, gereinigt bereitstellen, falls es abgeholt wird. Etiketten, Zubehör oder losen Teile (z. B. Kabel) entfernen.

3. Korrekte Rückgabe

  • Rückgabe beim Fachhändler: Viele Verkaufsstellen nehmen Altgeräte kostenlos entgegen – auch ohne Neukauf.
  • Sammelstelle oder Recyclinghof: Gemeinden, Städte oder zertifizierte Rücknahmestellen wie SENS eRecycling oder Swico Recycling akzeptieren Altgeräte kostenlos.
  • Sonderfälle: Kühlgeräte, Tiefkühler oder Geräte mit Kühlmittel müssen zusätzlich fachgerecht behandelt werden.

4. Transport und Abholung organisieren
Für grosse Geräte (z. B. Waschmaschinen, Tumbler) kann eine Abholung sinnvoll sein. Einige Dienstleister bieten kostenfreie Abholung ab einer gewissen Menge an.

5. Dokumentation & Nachverfolgung
Wenn möglich, Rückgabe quittieren lassen (z. B. beim Händler) oder den Standort der Sammelstelle notieren – gehört zur guten Praxis und hilft bei Fragen zur Entsorgung.


Tipp: Alte Geräte enthalten oft Materialien wie Metalle, Kunststoffe oder Kühlmittel – die Rückgabe über Recyclingstellen sichert Rohstoff‑Rückgewinnung und Umweltschutz.

Häufige Fehler und wie sie vermieden werden



  • Altgerät einfach in den Hauskehricht oder Sperrgut geben – verboten nach VREG.
  • Altgerät beim Neukauf nicht gleich anmelden oder Rückgabe vergessen – kann zu zusätzlichem Aufwand führen.
  • Sicherheitsrelevante oder Daten enthaltende Geräte unsachgemäss entsorgen – Datenverlust möglich.
  • Gerät mit Kühlmittel oder Sonderentladung unsachgemäss behandeln – kann Umweltgefährdung bedeuten.

Tipp: Vor Abgabe alte Geräte trocken und sicher lagern – Flüssigkeiten oder Lebensmittelreste entfernen, Kabel verpassen und Gerät, wenn nötig, transportfähig machen.

Fazit

Die sachgerechte Entsorgung von Altgeräten beim Ersatz von Haushaltsgeräten ist mehr als eine Formalität: Sie schützt Umwelt und Rohstoffkreislauf und erfüllt gesetzliche Auflagen. Wer frühzeitig die Rückgabemöglichkeiten kennt, richtig vorbereitet und bei zertifizierten Stellen abgibt, vermeidet Kosten, Aufwand und Fehler – und setzt ein Zeichen für verantwortungsbewusstes Handeln.

 

Quelle: haushaltsapparate.net‑Ext‑Redaktion
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