Mit 0,76 mg/l am Steuer: Autofahrer kracht in Baustelle und flüchtet

(Kesswil TG). Ein alkoholisierter Autofahrer verursachte am Sonntagabend in Kesswil einen Unfall und entfernte sich von der Unfallstelle.

Er konnte kurze Zeit später angehalten werden und musste seinen Führerausweis abgeben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Sonntag, 18. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz vor 19.30 Uhr
  • Ort: Uttwilerstrasse in Kesswil
  • Fahrtrichtung: Uttwil
  • Lenker: 50-jähriger Schweizer
  • Kollision: Zwei Multiplexboxen einer Baustelle
  • Nach dem Unfall: Autofahrer fährt weiter
  • Polizeikontrolle: Wenige Minuten später in der Nähe
  • Atemalkoholwert: 0,76 mg/l
  • Sachschaden: Mehrere zehntausend Franken
  • Massnahme: Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen

Autofahrer prallt gegen zwei Baustellenboxen

Kurz vor 19.30 Uhr war ein 50-jähriger Autofahrer auf der Uttwilerstrasse in Richtung Uttwil unterwegs.

Ausgangs Dorf prallte er mit seinem Fahrzeug in zwei Multiplexboxen einer Baustelle und fuhr anschliessend weiter.



Polizei stoppt Autofahrer wenige Minuten später

Eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau konnte den Autofahrer wenige Minuten später in der Nähe anhalten.

Sachschaden von mehreren zehntausend Franken

Verletzt wurde beim Unfall niemand. Es entstand Sachschaden von mehreren zehntausend Franken.

Alkoholtest ergibt 0,76 mg/l – Führerausweis eingezogen

Die Atemalkoholprobe beim Schweizer ergab einen Wert von 0.76 mg/l.

Sein Führerausweis wurde zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen.

Polizei.news informiert | Alkohol und Verkehrsrecht

0,76 mg/l Atemalkohol: Welche Folgen Alkohol am Steuer haben kann

In der Schweiz wird die Alkoholkonzentration bei Verkehrskontrollen häufig direkt über die Atemluft bestimmt. Die Messwerte werden in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l) angegeben.

Bereits ab 0,25 mg/l gilt eine Person nach den allgemeinen gesetzlichen Grenzwerten als angetrunken. Ab 0,40 mg/l liegt eine sogenannte qualifizierte Alkoholkonzentration vor. Diese hat deutlich strengere rechtliche Folgen.

Die wichtigsten Grenzwerte

Atemalkohol Bedeutung
Ab 0,25 mg/l Fahren in angetrunkenem Zustand
Ab 0,40 mg/l Qualifizierte Alkoholkonzentration
Ab 0,80 mg/l Gesetzlicher Anlass für eine Fahreignungsuntersuchung

Für bestimmte Personengruppen, beispielsweise Neulenkende auf Probe, gelten strengere Alkoholvorschriften.

Was passiert bei einer qualifizierten Alkoholkonzentration?

Wer mit mindestens 0,40 mg/l Atemalkohol ein Motorfahrzeug führt, begeht eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht. Neben einem Strafverfahren droht ein Führerausweisentzug.

Bei einem erstmaligen schweren Verstoss beträgt die gesetzliche Mindestentzugsdauer grundsätzlich drei Monate. Je nach konkretem Sachverhalt und früheren Widerhandlungen kann der Entzug länger ausfallen.

Auch finanzielle Folgen sind möglich. Wird ein Unfall grobfahrlässig verursacht, kann die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der ausbezahlten Leistungen zurückfordern.

Nach einem Unfall weiterfahren – welche Pflichten gelten?

Wer in der Schweiz an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss die gesetzlichen Verhaltenspflichten beachten. Dazu gehört unter anderem, sofort anzuhalten und die erforderlichen Sicherungsmassnahmen zu treffen.

Bei einem Unfall mit Sachschaden müssen die Beteiligten grundsätzlich die geschädigten Personen benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, muss unverzüglich die Polizei informiert werden.

Auch beschädigte Baustelleneinrichtungen können eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Lose Teile, umgestürzte Absperrungen oder beschädigte Signalisationen sollten deshalb umgehend gemeldet werden.

Alkohol beeinträchtigt mehr als nur die Reaktionszeit

Alkohol kann die Aufmerksamkeit, das Sehvermögen, die Koordination und die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Abständen beeinträchtigen. Gleichzeitig kann das eigene Gefühl für Risiken nachlassen.

Praktischer Tipp: Bereits vor einem Restaurantbesuch oder einer Feier festlegen, wer fährt. Wer Alkohol trinken möchte, nutzt besser den öffentlichen Verkehr, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau