Freiburg FR: Kanton verbietet Feuerwerk und 1.-August-Feuer wegen Dürre
von belmedia Redaktion +Instagram-CH Freiburg polizei.news Polizeinews Regionen Schweiz
Aufgrund der anhaltenden Dürre und der vorhergesagten Hitzewelle gilt im gesamten Kanton Freiburg ab sofort ein generelles Verbot von offenem Feuer und Feuerwerkskörpern.
Grillen im privaten und öffentlichen Bereich ist weiterhin erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zu Wäldern eingehalten wird. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, diese Massnahmen strikt zu befolgen.
Aufgrund der anhaltenden Dürre und der erwarteten neuen Hitzewelle hat der Staatsrat heute auf Empfehlung des kantonalen Katastrophenschutzstabes (EMCP) ein allgemeines Verbot von offenen Feuern und Feuerwerkskörpern beschlossen. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt auch für die offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag. Die Massnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung und der Verhinderung von Wald- und Vegetationsbränden.
Folgende Aktivitäten sind ab sofort verboten:
- Jegliche Verwendung von Feuerwerkskörpern, einschliesslich Raketen, Knallkörpern, Feuerwerkskörpern, Streichhölzern und allen anderen pyrotechnischen Artikeln;
- das Auflassen von Himmelslaternen;
- Strassenaufführungen mit offenen Feuern, darunter Laternenumzüge mit echten Kerzen;
- das Entzünden von Freudenfeuern, insbesondere der Feuer am 1. August;
- jegliches offene Feuer.
Es dürfen ausschliesslich offizielle Feuerwerke stattfinden, die vom Murten- und Neuenburgersee aus gestartet werden.
Grillieren ist weiterhin erlaubt, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
- Nur geeignete Einrichtungen wie Gas- oder Holzkohlegrills, Kamine oder Feuerschalen dürfen zu Hause oder an offiziellen Veranstaltungsorten verwendet werden;
- ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand muss eingehalten werden.
Beim Grillen ist äusserste Vorsicht geboten. Bei Wind sollte man es besser vermeiden.
Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, die geltenden Massnahmen zur Verhinderung von Bränden zu beachten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen und strafrechtlicher Verfolgung geahndet. Die Lage wird fortlaufend beurteilt.
Quelle: Staat Freiburg
Bildquelle: Symbolbild © Staat Freiburg