Regierungsrat genehmigt zusätzliche Mittel für Neuausrichtung der Denkmalpflege

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Freigabe von zusätzlichen Mitteln aus der Spezialfinanzierung Denkmalpflege und Archäologie gemäss dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) genehmigt. Damit soll das Konzept Neuausrichtung Denkmalpflege, das vom Grossen Rat fast einstimmig zur Kenntnis genommen wurde, umgesetzt werden.

Das Konzept Neuausrichtung Denkmalpflege sieht drei Massnahmenpakete vor. Das Paket 1 enthält die fachliche Überarbeitung des Hinweisinventars Bauten (HWI) sowie die Überführung in ein reduziertes «Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte» (IDEGO) mit weniger Objekten.

Das Paket 2 enthält die Revision der gesetzlichen Grundlagen, also die neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Politischen Gemeinden sowie Ablösung des Instruments Schutzplan durch Einzelschutzverfügungen. Und das Paket 3 enthält die Fokussierung der Ortsbildpflege (Teilrevision des kantonalen Richtplans und kantonale Ortsbilderfassung). Der Grosse Rat hat das Konzept im Januar 2024 mit 109:1 Stimmen bei vier Enthaltungen zur Kenntnis genommen.

Bereits im März 2023 hat der Regierungsrat für die Phase 1 der fachlichen Überarbeitung des HWI einen Betrag von 1.4 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung gemäss TG NHG freigegeben (Rahmenkredit). Phase 1 enthält die fachliche Triage des HWI, die Reduktion der Objekte, eine fachliche Neueinreihung der Bauten nach räumlicher Bedeutung in Objekte nationaler, kantonaler oder kommunaler Bedeutung und letztlich die Ablösung des HWI durch das neue IDEGO.

Nach 16 Monaten Projektlaufzeit ist von den 32’449 zu überprüfenden Objekten die Hälfte überprüft und durch die Kommission Neueinreihung triagiert. Die im Konzept Neuausrichtung Denkmalpflege in Aussicht gestellte Reduktion der im künftigen Inventar verbleibenden Objekte hat sich bestätigt. Allerdings beansprucht die Überprüfung mehr Zeit und daher auch mehr Mittel.

Nicht im ersten Kredit enthalten waren zudem die Aktualisierung des IDEGO um die Architekturperiode 1960 bis 2000 sowie eine der Sensibilisierung der Bevölkerung und der Behörden dienende Publikation zum überarbeiteten Inventar und zu den im Kanton realisierten besonderen Leistungen der neueren Architektur.

Der Finanzbedarf für die Phase 1 liegt somit neu bei insgesamt 2’120’000 Franken. Deshalb hat der Regierungsrat im Sinne eines Zusatzkredits weitere 720’000 Franken aus der Spezialfinanzierung freigegeben. Die Mittel sind bereits in der Rechnung 2023, im Budget 2024 sowie in den Budget- und Finanzplanentwürfen 2025 und 2026 berücksichtigt.

Ebenfalls aus der Spezialfinanzierung freigegeben hat der Regierungsrat Fr. 950’000 für die kantonale Ortsbilderfassung (KOBE). Die Pflicht des Kantons zur Überarbeitung der Ortsbilder ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag des Bundes. Gestützt darauf hat der Kanton die erhaltenswerten Ortsbilder, Siedlungen und Baugruppen zu erfassen.

Zudem haben die Kantone das Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu beachten und dafür zu sorgen, dass das ISOS insbesondere bei der Nutzungsplanung berücksichtigt wird. Für die Berücksichtigung in der Nutzungsplanung benötigen die Politischen Gemeinden aktuelle Grundlagen.

Am 8. Mai 2024 hat der Grosse Rat die Teilrevision 2022/23 des kantonalen Richtplans genehmigt und darin den Kanton beauftragt, die Ortsbilder einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Die Bearbeitung der im Richtplan als wertvoll gekennzeichneten Ortsbilder wird im Jahr 2025 vorangetrieben. Ziel ist es, im Hinblick auf die Richtplan-Teilrevision 2026/27 fundierte Vorschläge zur Triagierung der 132 wertvollen Ortsbilder und zur Einstufung der verbleibenden Ortsbilder als solche von kantonaler oder kommunaler Bedeutung unterbreiten zu können.

 

Quelle: Dienststelle für Kommunikation Thurgau
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