Der Weisse Stock: Schutz für sehbehinderte Fussgänger
von belmedia Redaktion Allgemein News Tipps Unfälle xund24.ch
Blindes Vertrauen ist hier fehl am Platz! Seheingeschränkte Fussgänger brauchen klare Regeln für ihre Sicherheit im Strassenverkehr. Der Weisse Stock fungiert beim Überqueren einer Strasse als tragbarer Fussgängerstreifen, der ihnen jederzeit Vortritt gewährt.
Auch rechtlich gilt klar: sehbehinderte und blinde Menschen sind jederzeit vortrittsberechtigt. Die Schweizerische Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 6 Abs. 4 besagt: „Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.“
Da das Ignorieren des Weissen Stockes nicht mehr durch den Ordnungsbussenkatalog abgedeckt wird, führt das Missachten dieser Regel zu einer schriftlichen Anzeige und einem Strafverfahren.
„wlZl“ – Schritt für Schritt vorsichtig auszuführen
„warte“: Die seheingeschränkte Person bleibt am Trottoirrand stehen und kontrolliert mit dem Weissen Stock, ob sie auch korrekt steht.
„lose“: Sie richtet ihre Laufrichtung taktil und akustisch so aus, dass sie quer zum Verkehr steht, um so auf kürzestem Weg die Strasse zu überqueren. Ihre Aufmerksamkeit gilt ganz dem fahren- den Verkehr.
„ZEIGE“: Ist die Entscheidung zum Überqueren gefällt, hält sie kurz bevor sie die Fahrbahn betritt, gut sichtbar den Weissen Stock in die Höhe.
„laufe“: Ist die Fahrbahn frei oder halten Fahrzeuge an, betritt sie nun die Strasse, setzt den Stock wieder auf den Boden und beginnt mit der eigentlichen Überquerung.
Gibt es eine Insel in der Strassenmitte, wird auch hier erneut geprüft, ob die andere Seite frei ist. Vor dem angestrebten Trottoirrand gibt es einen kurzen Stopp, um es mit dem Stock zu ertasten. Dies auch, wenn ein Führhund dabei ist. Er hält hier an, damit die blinde Person weiss, dass es jetzt einen Schritt aufwärts geht.
Es ist sehr wichtig, dass der Verkehr erst wieder losfährt, wenn alle wirklich ganz und gar auf dem Trottoir angekommen sind!
„wlZl“ – das richtige Verhalten aller mobiler Verkehrsteilnehmenden
Halten Sie relativ dicht vor der Person mit dem Weissen Stock an, wie bei anderen querenden Personen auch. Stellen Sie den Motor NICHT ab, damit Sie akustisch stets zu hören sind.
Bitte NICHT hupen, denn das wäre ein Warnsignal. Zu winken oder das Betätigen der Lichthupe nützen hier leider auch nichts – etwas Geduld dafür sehr! Auch Velo- und E-Trottifahrende sind verpflich- tet, anzuhalten. Ja nicht noch schnell vor oder hinter der Person mit dem Weissen Stock durchflitzen!
Denn auf Herzklopfen können sowohl Sie als auch blinde und sehbehinderte Fussgängerinnen und Fussgänger sehr gut verzichten – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Quelle: Schweizerischer Blindenbund, Geschäftsstelle Zürich
Bildquelle: Schweizerischer Blindenbund, Geschäftsstelle Zürich