Kapitalerhöhung für die Luzerner Psychiatrie AG: Stärkung der psychiatrischen Versorgung
von belmedia Redaktion Allgemein Luzern News xund24.ch
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates stimmt einem Dekret zu, mit dem das Aktienkapital der Luzerner Psychiatrie AG (lups) um 22,8 Mio. Franken auf neu 60 Mio. Franken erhöht werden soll. Mit der Kapitalerhöhung soll die Investitionsfähigkeit der lups gestärkt werden.
Die GASK hat unter dem Vorsitz von Pia Engler (SP, Kriens) die Botschaft B 41 (Stärkung der Investitionsfähigkeit der Luzerner Psychiatrie AG; Entwürfe Dekret über einen Sonderkredit und Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Statutenänderung der Luzerner Psychiatrie AG) vorberaten.
Die Luzerner Psychiatrie AG hat im Auftrag des Kantons den Neubau des Wohnheims Sonnegarte in St. Urban erstellt. Diese Einrichtung für Menschen mit kognitiven, psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen nach SEG gehört nicht zum Kerngeschäft der lups. Dennoch hat die lups den Neubau mit ca. 34 Mio. Fr. finanziert.
Das dafür beanspruchte Kapital fehlt nun für die anstehenden Investitionen im Kerngeschäft der lups. Zudem befindet sich die lups derzeit in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld, weil die Tarife für ambulante und stationäre Leistungen häufig nicht kostendeckend sind. Der Luzerner Regierungsrat beabsichtigt deshalb, das Aktienkapital der lups von heute 37,2 Mio. Fr. auf neu 60 Mio. Fr. zu erhöhen und so die Investitionsfähigkeit der Luzerner Psychiatrie zu erhalten.
Die Gesundheitskommission unterstützt nach eingehender Diskussion die Aktienkapitalerhöhung und die damit verbundene Änderung der Statuten der Aktiengesellschaft einstimmig. Damit soll die psychiatrische Versorgung der Luzerner Bevölkerung langfristig gesichert werden. Ausserdem fordert die GASK die Regierung mittels eines Kommissionspostulats dazu auf, die Entflechtung der Luzerner Psychiatrie AG und des Wohnheims Sonnegarte zu prüfen.
Ziel ist es, der lups zu ermöglichen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und die Finanzierung der beiden Institutionen transparenter zu gestalten. Eine Mehrheit der Kommission erwartet vom Regierungsrat zudem, in den nächsten Jahren auf Gewinnrückführungen in Form von Dividendenausschüttungen der lups zugunsten des Kantons zu verzichten. So soll sichergestellt werden, dass die gewünschte Stärkung der Investitionsfähigkeit der lups tatsächlich erreicht wird.
Die Botschaft B 41 wird an der Januar-Session 2025 im Kantonsrat beraten.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
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