Schloss Münchenwiler: Ein neues Kapitel für das historische Wahrzeichen im Kanton Bern

Der Regierungsrat will das Schloss Münchenwiler im Baurecht verkaufen. Er folgt der Empfehlung des Amts für Grundstücke und Gebäude und hat Maren und Andreas Geser den Zuschlag erteilt.

Über die definitive Abgabe des Schlosses wird der Regierungsrat spätestens im Sommer 2025 entscheiden, nach den Abschlussverhandlungen über den Baurechtsvertrag.

Die Geschichte des Schlosses Münchenwiler

Das Schloss Münchenwiler ist seit 1943 im Besitz des Kantons Bern. Nach einer Neugestaltung in den Jahren 1986 bis 1989 wurde die Schlossanlage schwergewichtig als Kurs- und Schulungszentrum genutzt, seit dem Jahr 2001 als Hotel- und Restaurantbetrieb sowie für kirchliche und kulturelle Veranstaltungen.

Die Prioratskirche, die in das Hauptgebäude des Schlosses integriert ist, wird durch die Kirchgemeinde Münchenwiler genutzt. Das Schloss Münchenwiler eignet sich nicht für eine Nutzung durch den Kanton. Deshalb will es der Kanton schon seit längerem verkaufen. Nach einem erfolglosen Verkaufsverfahren in den Jahren 2007 bis 2009 wurde der Veräusserungsprozess sistiert.

Zweistufiger Angebotswettbewerb

Im Januar 2020 hat das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) gemeinsam mit der politischen Gemeinde, der Kirchgemeinde sowie unter Beizug der kantonalen Stellen für Archäologie und Denkmalpflege und dem Berner Heimatschutz den Prozess wieder aufgenommen. Dabei wurde ein zweistufiger Wettbewerb mit Konzeptstudie öffentlich ausgeschrieben, um das Schloss für 90 Jahre im Baurecht abzugeben. Neben monetären Rahmenbedingungen (Kaufpreis Schloss mindestens 2,3 Millionen Franken) bildete auch die zukünftige Nutzung der Anlage ein wesentliches Zuschlagskriterium. Das Schloss soll auch in Zukunft ein wichtiges ideelles und funktionales Element für das Gemeinwesen darstellen. Insgesamt wurden fünf Dossiers eingereicht. Nun konnte sich das AGG mit den bestgeeigneten Interessenten, Maren und Andreas Geser, auf die vertraglichen Rahmenbedingungen verständigen.

Schloss soll der Bevölkerung weiterhin offenstehen

Neben finanziellen Rahmenbedingungen waren auch die zukünftige Nutzung und Eignerstruktur der Anlage wesentliche Zuschlagskriterien. Das Schloss soll auch in Zukunft der Öffentlichkeit dienen, aber auch wirtschaftlich geführt werden können. Kanton und Gemeinde prüfen in diesem Zusammenhang die dafür notwendige Anpassung der Nutzungsplanung, welche die Bedürfnisse des künftigen Baurechtsnehmers berücksichtigen soll.

Regierungsrat entscheidet im Sommer 2025 definitiv über den Verkauf

Das weitere Vorgehen sieht vor, dass das AGG nun mit den Zuschlagsempfängern die Abschlussverhandlungen für den Baurechtsvertrag führt. Über die definitive Abgabe des Schlosses wird der Regierungsrat spätestens im Sommer 2025 entscheiden, wenn der Baurechtsvertrag vorliegt. Der Zeitpunkt des Eigentumsübertrags ist noch nicht abschliessend definiert, jedoch soll dieser auf den nächstmöglichen Zeitpunkt hin erfolgen.

 

Quelle: Kanton Bern
Bildquelle: Schloss Münchenwiler

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