Kanton Genf: Betrüger verschicken Fake-Post mit erfundenen Straftatvorwürfen
von belmedia Redaktion Betrug Genf Internetkriminalität Kantonspolizei Öffentlichkeitsarbeit Organisationen polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Stadt Genf Verbrechen
Achtung: Aktuell kursiert ein neuer Fall von Phishing.
Unter dem Anschein einer offiziellen Post werfen Betrüger ihren Empfängern schwere Straftaten vor und drohen mit einer bevorstehenden Festnahme, wenn sie nicht innerhalb von 48 Stunden per E-Mail antworten.
Nicht überstürzt reagieren: nicht antworten, keine Informationen weitergeben und die Nachricht melden.
Weitere Informationen gibt es unter: https://cybercrimepolice.ch/fr
Der Brief in deutscher Übersetzung
Zu Ihrer Aufmerksamkeit
Wir führen seit Kurzem gerichtliche Ermittlungen gegen Sie im Anschluss an eine Beschlagnahmung im Bereich Cyberkriminalität wegen:
Pädopornografie – Pädophilie – Exhibitionismus – Cyberpornografie
Zur Information: Der Gesetzgeber erklärt die vorgesehenen Strafen für Straftaten, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien begangen werden.
Im Verlauf der Untersuchung kamen wir zu dem Schluss, dass Sie Straftaten begangen haben sollen, darunter Besitz, Ansicht und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte über das Internet in Gesprächen oder Diskussionen mit Minderjährigen unter 16 Jahren.
Während der Untersuchung wurden zudem Nachrichten, Bilder und Videos mit exhibitionistischen und masturbatorischen Handlungen über Instant-Messaging-Dienste festgestellt.
Wenn solche Inhalte Minderjährigen unter 16 Jahren gezeigt werden, gelten sie als sexuelle Exhibition, Pornografie für Minderjährige sowie Cyberpornografie.
Zahlreiche von der Cyberkriminalität registrierte Verstösse stellen Beweismittel gegen Sie dar.
Bitte antworten Sie innerhalb von 48 Stunden per E-Mail, damit Ihre Aussagen geprüft und verifiziert werden können.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir unseren Bericht an das Gericht Ihrer Region weiterleiten und eine sofortige Festnahme durch die nächstgelegene Polizeistation veranlassen.
Sie würden anschliessend im Register für Sexualstraftäter eingetragen. In diesem Fall würde Ihre Akte ausserdem an Anti-Pädophilie-Organisationen und die Medien weitergeleitet werden.
Quelle: Police Cantonale de Genève
Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © voronaman/Shutterstock.com; Bild 2: Police Cantonale de Genève