Uzwil SG: 22-jähriger Autofahrer im Raserbereich unterwegs – Auto beschlagnahmt
von belmedia Redaktion +Instagram-CH Kantonspolizei Organisationen polizei.news Polizeinews Raser / Schnellfahrer Regionen Schweiz St. Gallen Verkehr & Katastrophen Verkehrskontrolle
Am Dienstagabend (18.08.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen einen 22-jährigen Autofahrer angehalten, der fahrunfähig und mutmasslich mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs war.
Das Auto wurde beschlagnahmt.
Kurz vor 22:45 Uhr hat die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen mehrere Meldungen von Anwohnenden in Uzwil erhalten. Sie meldeten ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit im Bereich Wiesentalstrasse.
Eine ausgerückte Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte das beschriebene Auto kurze Zeit später sichten und anhalten. Dabei war es im Innerortsbereich mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Am Steuer sass ein 22-jähriger Schweizer, der als fahrunfähig eingestuft wurde. Er musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben. Ihm wird weiter vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs gewesen zu sein. Das Auto wurde beschlagnahmt.
Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die weiteren Ermittlungen aufgenommen, insbesondere zur Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit.
Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser/-in.
Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:
- mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
- mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
- mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
- mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen