12,3 Kilo Kokain nach Drogenübergabe sichergestellt – zwei Männer verhaftet
von belmedia Redaktion Adliswil Alkohol & Drogen Altstetten ZH Bachenbülach Dällikon Dietlikon Embrach Glattbrug Hedingen Hombrechtikon Illnau-Effretikon Kantonspolizei Nürensdorf Oberhasli Obfelden Organisationen Ottenbach Pfungen polizei.news Polizeinews Regionen Schweiz Stadt Affoltern am Albis Stadt Bassersdorf Stadt Bülach Stadt Dübendorf Stadt Eglisau Stadt Kloten Stadt Opfikon Stadt Regensdorf Stadt Richterswil Stadt Rümlang Stadt Rüti Stadt Schlieren Stadt Thalwil Stadt Uster Stadt Wädenswil Stadt Wallisellen Stadt Wetzikon Stadt Winterthur Stadt Zürich Zürich
(Kloten ZH). Die Kantonspolizei Zürich hat am Dienstagmittag (6.10.2026) in Kloten zwei Männer nach einer Drogenübergabe verhaftet.
Dabei stellten die Polizisten rund 12.3 Kilogramm Kokain und zirka 12’000 Franken Bargeld sicher.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zeit: Dienstagmittag, 6. Oktober 2026
- Beobachtung: Verdächtige Übergabe eines Plastiksacks
- Festgenommen: 32-jähriger Schweizer und 35-jähriger Serbe
- Kokain: Insgesamt rund 12.3 Kilogramm
- Weitere Substanzen: MDMA, Ketamin, Methamphetamin und eine unbekannte Substanz
- Bargeld: Rund 12’000 Franken
- Weiteres Verfahren: Übergabe an die zuständige Staatsanwaltschaft
Fahnder beobachten verdächtige Übergabe
Fahnder der Kantonspolizei Zürich beobachteten am Dienstagmittag im Gebiet Balsberg in Kloten zwei Männer, die sich auffällig nervös verhielten. Einer übergab dem anderen einen verdächtigen Plastiksack. Anschliessend gingen die beiden in unterschiedliche Richtungen davon. Aufgrund dieser Feststellungen kontrollierten die Polizisten die beiden Männer.
Vier Kilogramm Kokain im Plastiksack
Während der Kontrolle stellten die Polizisten beim 32-jährigen Schweizer im besagten Plastiksack vier Kilogramm Kokain fest. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung stellten sie zudem rund 12’000 Franken Bargeld sicher.
Weitere Drogen bei Hausdurchsuchung
Beim 35-jährigen Serben fanden die Polizisten bei der Hausdurchsuchung nochmals acht Kilogramm Kokain, rund 300 Gramm MDMA, 400 Gramm Ketamin, 36 Gramm Methamphetamin sowie 133 Gramm einer weiteren unbekannten Substanz.
Die beiden Verhafteten wurden nach den polizeilichen Befragungen der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeführt.
📘 Wann darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen?
Wohnungen und andere nicht öffentlich zugängliche Räume dürfen in der Schweiz grundsätzlich nur mit Einwilligung der berechtigten Person durchsucht werden. Ohne Einwilligung ist eine Hausdurchsuchung aber zulässig, wenn konkrete Gründe dafür sprechen, dass sich dort gesuchte Personen, Tatspuren oder Gegenstände beziehungsweise Vermögenswerte befinden, die beschlagnahmt werden können.
Eine Hausdurchsuchung muss grundsätzlich durch einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl angeordnet werden. Dieser bezeichnet unter anderem die zu durchsuchenden Räume, den Zweck der Massnahme und die mit der Durchführung beauftragten Behörden oder Personen.
In dringenden Fällen kann die Anordnung zunächst mündlich erfolgen und muss anschliessend schriftlich bestätigt werden. Besteht Gefahr im Verzug, darf die Polizei eine Durchsuchung ausnahmsweise auch ohne vorgängigen Befehl durchführen. Die zuständige Strafbehörde muss darüber unverzüglich informiert werden.
Bei einer Hausdurchsuchung können auch sogenannte Zufallsfunde eine Rolle spielen. Werden dabei Gegenstände oder Spuren entdeckt, die zwar nichts mit dem ursprünglich untersuchten Delikt zu tun haben, aber auf eine andere Straftat hinweisen, können diese sichergestellt und der Verfahrensleitung gemeldet werden.
Rechtsgrundlage: Art. 241 bis 244 der Schweizerischen Strafprozessordnung.
Quelle: Kantonspolizei Zürich / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich