Falschfahrer auf der A4: Lieferwagen mit Anhänger fährt in Gegenrichtung – Fahrverbot

(Brunnen SZ). Am Sonntagmorgen, 25. Oktober 2026, kurz vor 4 Uhr, erhielt die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz die Meldung, dass auf der Autobahn A4 zwischen Seewen und Brunnen ein Lieferwagen in falscher Richtung unterwegs sei.

Eine sofort ausgerückte Polizeipatrouille traf den Lieferwagen mit Anhänger auf dem betreffenden Autobahnabschnitt auf dem Pannenstreifen in entgegengesetzter Fahrtrichtung an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Autobahn A4 zwischen Seewen und Brunnen
  • Datum: Sonntag, 25. Oktober 2026
  • Zeit: Kurz vor 4 Uhr
  • Fahrzeug: Lieferwagen mit Anhänger
  • Lenker: 45-jähriger Portugiese
  • Beifahrer: 51-jähriger Franzose
  • Vorfall: Fahrt in entgegengesetzter Richtung, anschliessend Rückwärtsfahrt auf dem Pannenstreifen
  • Massnahmen: Fahrverbot für beide Personen in der Schweiz
  • Staatsanwaltschaft: Bussendepositum für beide angeordnet

Lieferwagen fährt auf der A4 in falscher Richtung

Nach ersten Erkenntnissen gelangte der 45-jährige portugiesische Lenker vom Mositunnel herkommend auf die falsche Fahrspur und fuhr dann auf der Autobahn A4 in entgegengesetzter Fahrtrichtung weiter. Nachdem er und sein 51-jähriger französischer Beifahrer den Irrtum bemerkt hatten, hielten sie auf dem Pannenstreifen an. Der Beifahrer übernahm anschliessend das Steuer und versuchte, rückwärts auf dem Pannenstreifen die Autobahn wieder zu verlassen.

Fahrverbot für Lenker und Beifahrer

Gegen beide Personen wurde ein Fahrverbot für die Schweiz ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz ordnete für beide ein Bussendepositum an.

POLIZEI.NEWS INFORMIERT | GEISTERFAHRER AUF DER AUTOBAHN

Plötzlich auf der falschen Seite der Autobahn: So reagieren Sie richtig

Eine Geisterfahrt gehört zu den gefährlichsten Situationen auf einer Autobahn. Besonders bei Dunkelheit können sich entgegenkommende Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit nähern. Entscheidend ist, keine weiteren riskanten Fahrmanöver auszuführen.

117
Polizeinotruf
112
Allgemeiner Notruf
A4
Betroffener Autobahnabschnitt

Wenn Sie selbst versehentlich zum Falschfahrer werden

1. Warnblinker einschalten: Machen Sie Ihr Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmende möglichst gut erkennbar.

2. Fahrzeug sicher anhalten: Fahren Sie vorsichtig an den nächstgelegenen Fahrbahnrand und stoppen Sie dort.

3. Niemals wenden oder rückwärtsfahren: Versuchen Sie nicht, den Fehler durch eine Rückwärtsfahrt auf der Autobahn oder dem Pannenstreifen selbst zu korrigieren.

4. Polizei alarmieren: Melden Sie Ihren Standort sofort über die Nummer 117 oder 112. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.

5. Sich in Sicherheit bringen: Verlassen Sie das Fahrzeug nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. Warten Sie nach Möglichkeit hinter der Leitplanke auf Hilfe.

Geisterfahrer-Warnung im Radio – was nun?

Wenn eine Geisterfahrer-Warnung für Ihre Strecke ausgegeben wird, empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), auf der rechten Fahrspur zu bleiben und nicht zu überholen.

Passen Sie Ihre Geschwindigkeit der Gefahr an, halten Sie genügend Abstand und hören Sie weiter auf die Verkehrsmeldungen.

Falls Sie selbst einen Falschfahrer beobachten, melden Sie dies unverzüglich der Polizei. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit.

Weitere Polizeimeldungen finden Sie bei Polizeinews Schwyz sowie aktuelle Nachrichten zum Schweizer Autobahnverkehr bei Autobahn-News.

 

Quelle: Kantonspolizei Schwyz
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Schwyz