Auto erfasst E-Trottinett-Fahrerin (14): Polizei sucht Lenker eines dunklen Wagens

(Fahrwangen AG). Am Freitagmittag kam es in Fahrwangen zu einer seitlich-frontalen Kollision zwischen einem Auto und einem E-Trottinett.

Die 14-jährige E-Trottinett-Fahrerin erlitt dabei leichte Verletzungen. Die Kantonspolizei sucht den beteiligten Automobilisten sowie Augenzeugen.

Polizei.news | Kanton Aargau | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Kollision zwischen Auto und E-Trottinett.
  • Ort: Bahnhofstrasse in Fahrwangen.
  • Unfallstelle: Bereich Bushaltestelle Bärenplatz und Tiefgarageneinfahrt.
  • Datum: Freitag, 6. November 2026.
  • Uhrzeit: Zwischen 11.30 und 12.00 Uhr.
  • Verletzte: 14-jährige E-Trottinett-Fahrerin.
  • Verletzungen: Leicht.
  • Spital: Die Jugendliche begab sich später zur Kontrolle ins Spital.
  • Auto: Dunkler Personenwagen.
  • Nach dem Unfall: Automobilist brachte Jugendliche nach Hause.
  • Kontaktangaben: Wurden nicht ausgetauscht.
  • Gesucht: Autolenker und Augenzeugen.
  • Polizeikontakt: 062 886 88 88.

Der Unfall ereignete sich am Freitag, 6. November 2026, zwischen 11.30 und 12.00 Uhr auf der Bahnhofstrasse in Fahrwangen. Eine 14-Jährige war im Bereich der Bushaltestelle Bärenplatz mit ihrem E-Trottinett auf dem Trottoir unterwegs. Zur gleichen Zeit wollte ein Automobilist mit seinem dunklen Personenwagen von der Bahnhofstrasse in eine Tiefgarageneinfahrt abbiegen. Dabei kam es zu einer seitlich-frontalen Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen.

Nach dem Unfall brachte der Automobilist die E-Trottinett-Fahrerin nach Hause. Die Beteiligten tauschten jedoch keine Kontaktangaben aus. Die 14-Jährige begab sich später zur Kontrolle ins Spital. Bei der Kollision hatte sie sich leichte Verletzungen zugezogen.

Die Kantonspolizei Aargau hat Ermittlungen zur Klärung des genauen Unfallhergangs aufgenommen.


Zeugenaufruf

Die Mobile Polizei in Schafisheim (Telefon 062 886 88 88, E-Mail mobilepolizei@kapo.ag.ch) bittet den Lenker des dunklen Personenwagens sowie Personen, die Angaben zum Unfall machen können, sich zu melden.


 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau


Polizei.news informiert | E-Trottinett-Regeln

E-Trottinett: Was ist erlaubt?

  1. Ab 14 Jahren: Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen den Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren ist kein Ausweis nötig.
  2. Trottoir tabu: Auf Trottoirs darf grundsätzlich nicht gefahren werden – ausser wenn Veloverkehr ausdrücklich zugelassen ist.
  3. Velowege benutzen: Sind Velowege oder Velostreifen vorhanden, müssen diese benutzt werden.
  4. Helm tragen: Ein Velohelm ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
  5. Licht einschalten: Auch tagsüber muss das vorgeschriebene Licht eingeschaltet sein.

Gut zu wissen: Ein zugelassenes E-Trottinett darf durch den Motor höchstens 20 km/h erreichen. Es ist nur für eine Person vorgesehen.

Praktischer Tipp: Vor Grundstücksausfahrten Tempo reduzieren und besonders auf abbiegende Fahrzeuge achten. Wer auf das Trottoir wechseln muss, steigt ab und stösst das Trottinett.

Weitere Informationen: Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion