Solothurn SO: Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 4 – Feuerverbot wird teilweise gelockert
von belmedia Redaktion Brände polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Solothurn Stadt Olten Stadt Solothurn Waldbrände
Für den Kanton Solothurn ist die Waldbrand-Gefahrenstufe von 5 (sehr gross) auf 4 (gross) zurückgestuft worden.
Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 gültige, absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.
Aber Achtung: Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 („sehr gross“) auf die Gefahrenstufe 4 („gross“) zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das bisher geltende absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.
Aber Achtung: Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Aufgrund der nach wie vor akuten Trockenheit wird die Bevölkerung gebeten, das Feuer- und Feuerwerksverbot gemäss nachfolgender Allgemeinverfügung der Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn konsequent einzuhalten. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Nachfolgend der genaue Wortlaut der Verfügung:
Allgemeinverfügung
Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hebt das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) auf und erlässt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (KapoG; BGS 511.11) sowie § 31bis des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB; BGS 311.1) i.V.m. § 7 der Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV; BGS 311.4)
1. Die Allgemeinverfügung „Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit“ vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
2. Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben.
3. Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung „Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit“ vom 3. Juli 2026.
Solothurn, 26. August 2026 POLIZEI KANTON SOLOTHURN
Fabienne Holland, Kommandantin
Was gilt ab sofort für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum.
Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung.
Quelle: Polizei Kanton Solothurn
Bildquelle: Symbolbild © Andi Purnomo/iStock.com