Schüsse in der Nacht: 36-jähriger Schweizer stirbt, Tunesier (38) festgenommen

(Brugg AG). Am Dienstagabend wurde der Polizei gemeldet, dass es zu einer Schussabgabe gekommen sei.

Die erstausrückende Patrouille konnte vor Ort einen leblosen Mann feststellen. Im Laufe der Fahndungsmassnahmen konnte ein 38-Jähriger unter dringendem Tatverdacht festgenommen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Dienstag, 6. Oktober 2026, kurz nach 22 Uhr
  • Ereignis: Meldung über eine Schussabgabe
  • Opfer: 36-jähriger Schweizer mit Schussverletzung
  • Festnahme: 38-jähriger Tunesier am Mittwochnachmittag
  • Verdacht: Dringender Tatverdacht im Zusammenhang mit dem Delikt
  • Ermittlungen: Polizei und Staatsanwaltschaft gehen von einem Tötungsdelikt aus
  • Haft: Staatsanwaltschaft will beim Zwangsmassnahmengericht Haftantrag stellen

36-Jähriger stirbt noch vor Ort

Am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, wurde kurz nach 22:00 Uhr der Polizei gemeldet, dass es an der Stapferstrasse in Brugg zu einer Schussabgabe gekommen sei. Die ersteintreffende Polizeipatrouille konnte vor Ort einen Mann mit einer Schussverletzung feststellen.

Für den aufgefundenen 36-jährigen Schweizer kam jede Hilfe zu spät. Er verstarb noch vor Ort.

38-Jähriger unter dringendem Tatverdacht festgenommen

Umgehend wurden umfangreiche Fahndungs- und Ermittlungsmassnahmen in die Wege geleitet. Im Laufe der Fahndung gelang es der Polizei, am Mittwochnachmittag einen 38-jährigen Tunesier festzunehmen. Er steht unter dringendem Tatverdacht mit dem vorliegenden Delikt im Zusammenhang zu stehen.

Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung

Die Polizei und Staatsanwaltschaft gehen gemäss ersten Erkenntnissen von einem Tötungsdelikt aus. Die Staatsanwaltschaft hat eine entsprechende Strafuntersuchung eröffnet und wird beim Zwangsmassnahmengericht Haftantrag stellen.

Für die Bevölkerung bestand gemäss aktuellem Kenntnisstand nie eine Gefahr.


📘 Was bedeutet ein Haftantrag beim Zwangsmassnahmengericht?

Über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheidet in der Schweiz nicht die Staatsanwaltschaft allein. Zuständig ist das Zwangsmassnahmengericht. Die Staatsanwaltschaft stellt dort einen begründeten Antrag, wenn sich aus ihrer Sicht der Tatverdacht und ein gesetzlicher Haftgrund bestätigen.

Untersuchungshaft ist nach der Strafprozessordnung nur zulässig, wenn eine Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und zusätzlich ein gesetzlicher Haftgrund vorliegt, etwa Flucht- oder Kollusionsgefahr.

Nach einer Festnahme muss die Staatsanwaltschaft einen solchen Antrag unverzüglich und spätestens innert 48 Stunden stellen. Das Zwangsmassnahmengericht entscheidet anschliessend über die beantragte Haft oder eine mögliche Ersatzmassnahme.

Wichtig: Ein dringender Tatverdacht und ein Haftantrag bedeuten keine Verurteilung. Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung.


 

Quelle: Kantonspolizei Aargau / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau