Uster ZH: Stadtpolizei klärt über Regeln für E-Scooter und E-Roller auf (Video)
von belmedia Redaktion Öffentlichkeitsarbeit Organisationen polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Stadt Uster Stadtpolizei Zürich
Wieder einmal zusammengefasst, was für E-Roller und E-Scooter alles gilt.
Mit einem normalen E-Scooter darfst du 20 kmh fahren.
Sobald du eine Sitzmöglichkeit hast, sind es 25 kmh, nicht 60.
Fahren tut man auf der Strasse oder auf dem Veloweg.
Die Ausrede von wegen jemand hat mal gesagt, man darf auf dem Trottoir fahren, lassen wir nicht gelten.
Jetzt weisst du es.
Eine Helmpflicht haben wir bei beiden Fahrzeugen nicht.
Aber denk daran, es ist dein Kopf, nicht meiner.
Fahren darfst du ab 14.
Dann brauchst du einen Töffli-Ausweis, den du beim Strassenverkehrsamt machen kannst.
Ab 16 brauchst du keinen Ausweis mehr.
Tschüss und bleib sauber.
Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Stadtpolizei Uster