SNB passt Verzinsungslimiten an: Faktor sinkt ab Februar 2025

Die Nationalbank reduziert per 1. Februar 2025 den Faktor für die Limite zur Verzinsung von Sichtguthaben mindestreservepflichtiger Girokontoinhaber von 22 auf 20.

Die Berechnungsgrundlage der Limite bleibt unverändert: für mindestreservepflichtige Banken entspricht die Limite dem laufenden Durchschnitt der Mindestreserveerfordernisse über die letzten drei Jahre, multipliziert mit dem aktuell geltenden Faktor; für die übrigen Girokontoinhaber beträgt die Limite grundsätzlich null Franken.

Sichtguthaben bis zur Limite werden zum SNB-Leitzins, Sichtguthaben darüber zum SNB- Leitzins abzüglich eines Abschlags verzinst. Nicht verzinst werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden.

Die Faktorsenkung wirkt dem Anstieg der Limiten aufgrund der Erhöhung des Mindestreserveerfordernisses per 1. Juli 2024 entgegen.

Damit stellt die Faktorsenkung eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicher und unterstützt einen aktiven Geldmarkt. Die aktuelle geldpolitische Ausrichtung ändert sich durch die Faktoranpassung nicht.

Die Nationalbank überprüft die Verzinsung der Sichtguthaben regelmässig und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.

 

Quelle: Schweizerische Nationalbank
Bildquelle: Symbolbild © Borisb17/Shutterstock.com

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