Kapo St. Gallen: So sah Autofahren 1962 aus – die Anfänge des Dreipunktgurts

Rückblick in die 1960er-Jahre.

Einsteigen, losfahren – aber anschnallen? Das war damals noch keine Selbstverständlichkeit.

Das Bild stammt aus dem Jahr 1962. Ein Kollege probiert gerade den erst wenige Jahre zuvor eingeführten Dreipunktgurt aus. Pflicht war er damals noch nicht.

Wenn sich Technik verändert, entstehen neue Möglichkeiten – aber auch neue Risiken.

Gesetze reagieren auf solche Entwicklungen, und die Polizei erlebt diesen Wandel oft ganz unmittelbar mit.


Seit wann gilt die Gurtpflicht in der Schweiz?

In der Schweiz müssen sich Fahrer und Beifahrer seit 1981 anschnallen. 1994 wurde die Gurtpflicht auf die Rücksitze ausgeweitet.

Seither müssen alle Personen im Auto den vorhandenen Sicherheitsgurt tragen.

Diese Regel erhöht die Sicherheit und verringert bei Unfällen das Risiko schwerer Verletzungen.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen (bearbeitet von Polizei.news-Redaktion)
Bildquelle: Polizeiarchiv Kantonspolizei St.Gallen