Maradonas Tod: Anklage fordert zwölf Jahre Haft

Fast sechs Jahre nach dem Tod von Diego Maradona steht der Prozess gegen seine medizinischen Betreuer vor einer entscheidenden Phase. Die argentinische Staatsanwaltschaft fordert bis zu zwölf Jahre Haft für sechs Angeklagte. Im Zentrum der Vorwürfe stehen schwerwiegende Versäumnisse bei der medizinischen Versorgung der Fussballlegende vor seinem Tod am 25. November 2020.

Die Staatsanwälte Patricio Ferrari und Cosme Iribarren präsentierten am Donnerstag, 8. Oktober 2026, vor dem Strafgericht in San Isidro ihre Strafanträge. Für den Neurochirurgen Leopoldo Luque fordern sie zwölf Jahre Gefängnis, für die medizinische Koordinatorin Nancy Forlini zehn Jahre und für die Psychiaterin Agustina Cosachov acht Jahre. Drei weitere Betreuer sollen vier beziehungsweise fünf Jahre Haft erhalten. Für einen siebten Angeklagten beantragt die Staatsanwaltschaft hingegen einen Freispruch.

Der Tod des argentinischen Weltmeisters von 1986 hatte weltweit Bestürzung ausgelöst. Seither beschäftigt die Frage, ob Maradona bei angemessener medizinischer Betreuung hätte überleben können, die argentinische Justiz. Der erste Prozess wurde 2025 wegen eines Justizskandals aufgehoben. Seit April 2026 wird der Fall vor einem neu besetzten Gericht verhandelt.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Todesfall: Diego Maradona starb am 25. November 2020 im Alter von 60 Jahren.
  • Verfahren: Sieben medizinische Betreuer stehen seit April 2026 in San Isidro vor Gericht.
  • Höchster Strafantrag: Zwölf Jahre Haft für den Neurochirurgen Leopoldo Luque.
  • Weitere Strafanträge: Vier bis zehn Jahre Haft für fünf weitere Angeklagte.
  • Freispruch beantragt: Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Pedro Di Spagna keine abschliessende Anklage mehr.
  • Stand: 9. Oktober 2026. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe

Für die argentinischen Ermittler steht fest, dass Maradona während seiner letzten Lebenstage medizinisch unzureichend versorgt wurde. Im Schlussplädoyer schilderten die Staatsanwälte eine mangelhafte Organisation, fehlende Kontrollen und ein aus ihrer Sicht gefährliches Versäumnis, rechtzeitig auf gesundheitliche Warnsignale zu reagieren.

Maradona war Anfang November 2020 wegen eines Blutergusses im Schädel operiert worden. Anschliessend wurde er aus dem Spital entlassen und in einem gemieteten Haus im Grossraum Buenos Aires betreut.

Dort verschlechterte sich sein Gesundheitszustand. Nach Darstellung der Anklage gab es deutliche Hinweise auf Herzprobleme, Flüssigkeitseinlagerungen und Atembeschwerden. Trotzdem seien notwendige Untersuchungen und Massnahmen ausgeblieben.

Leopoldo Luque im Zentrum der Anklage

Die grösste Verantwortung sieht die Staatsanwaltschaft beim Neurochirurgen Leopoldo Luque. Er habe trotz seiner Kenntnisse über Maradonas Gesundheitszustand nicht ausreichend reagiert und keine angemessene medizinische Überwachung sichergestellt.

Besonders kritisch beurteilt die Anklage die Entscheidung, den gesundheitlich angeschlagenen früheren Weltmeister ausserhalb eines Spitals zu betreuen.

Nach Darstellung der Staatsanwälte fehlten im Haus wesentliche medizinische Einrichtungen, darunter ein Defibrillator und geeignete Möglichkeiten zur schnellen Notfallversorgung.

Auch Nancy Forlini und Agustina Cosachov werden erhebliche Versäumnisse vorgeworfen. Die Anklage sieht bei diesen drei Verantwortlichen den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung mit bedingtem Vorsatz als erfüllt an.

Die Beschuldigten bestreiten ihre strafrechtliche Verantwortung. Ihre Verteidiger argumentieren unter anderem, dass Maradonas Tod durch eine akute Herzerkrankung ausgelöst worden sei und nicht in der behaupteten Weise hätte verhindert werden können.

Erster Prozess wegen Justizskandal aufgehoben

Der juristische Weg zu einer Entscheidung verlief ungewöhnlich. Bereits 2025 begann ein erster Prozess gegen die medizinischen Betreuer. Nach rund zweieinhalb Monaten wurde das Verfahren allerdings für nichtig erklärt.

Auslöser waren Enthüllungen über Richterin Julieta Makintach, die an einem nicht genehmigten Dokumentarfilm über den Fall mitgewirkt hatte. Dadurch entstanden erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfahrens.

Am 14. April 2026 begann der Prozess vor dem Strafgericht Nummer 7 in San Isidro erneut. Seither wurden zahlreiche Zeugen, medizinische Sachverständige und die Angeklagten angehört.

Maradonas Tod bewegt Argentinien bis heute

Maradona starb im Alter von 60 Jahren an Herzversagen und einem akuten Lungenödem. Sein Tod löste in Argentinien eine landesweite Trauerwelle aus.

Als Kapitän hatte er die Nationalmannschaft 1986 zum Weltmeistertitel geführt. Seine Auftritte beim SSC Napoli machten ihn darüber hinaus zu einer der prägenden Figuren des internationalen Klubfussballs.

Seine Bedeutung für Argentinien reicht weit über seine aktive Karriere hinaus. Auch bei Lionel Messis jüngstem Abschied von der Nationalmannschaft wurde Maradona erneut als eine der grossen Persönlichkeiten des argentinischen Fussballs gewürdigt.

Im laufenden Gerichtsverfahren geht es allerdings nicht um das sportliche Vermächtnis, sondern um die individuelle strafrechtliche Verantwortung für die medizinischen Entscheidungen während seiner letzten Lebenstage.

Gericht muss über Verantwortung entscheiden

Die Staatsanwaltschaft betrachtet ihre Vorwürfe nach den bisherigen Beweisaufnahmen als bestätigt. Bei drei Beschuldigten beantragt sie eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung mit bedingtem Vorsatz, bei weiteren drei wegen fahrlässiger Tötung.

Für den Internisten Pedro Di Spagna fordert sie dagegen einen Freispruch. Nach Auffassung der Staatsanwälte hatte er keine ausreichende Entscheidungsbefugnis über die medizinische Betreuung Maradonas.

Die Verteidigung erhält in den kommenden Verhandlungstagen Gelegenheit, ihre Schlussargumente vorzutragen. Erst danach werden die Richter über mögliche Schuldsprüche und Strafmasse entscheiden.

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Was im Maradona-Prozess als Nächstes passiert
Die Strafanträge bedeuten noch keine Verurteilung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für sämtliche Angeklagten die Unschuldsvermutung.
  • 13. und 14. Oktober: Weitere Vertreter der Angehörigen präsentieren ihre Schlussplädoyers. Sie können eigene Strafanträge stellen.
  • 20. bis 22. Oktober: Die Verteidiger tragen ihre abschliessenden Argumente vor. Anschliessend erhalten die Angeklagten Gelegenheit zum letzten Wort.
  • Urteilsfindung: Nach Abschluss der Plädoyers beraten die drei Richter über die Verantwortung jedes einzelnen Beschuldigten. Ein verbindlicher Urteilstermin wurde bislang nicht bekannt gegeben.
  • Juristischer Unterschied: Bedingter Vorsatz bedeutet, dass jemand einen möglichen tödlichen Ausgang erkennt und ihn in Kauf nimmt. Bei fahrlässiger Tötung geht es dagegen um die Verletzung einer Sorgfaltspflicht ohne einen solchen Vorsatz.
AKTUELLER STAND
Maradona-Prozess – Strafanträge der Staatsanwaltschaft
Stand: 8. Oktober 2026 – Schlussplädoyer in San Isidro
Angeklagte Person Funktion Haftantrag
Leopoldo Luque Neurochirurg 12 Jahre
Nancy Forlini Medizinische Koordinatorin 10 Jahre
Agustina Cosachov Psychiaterin 8 Jahre
Carlos Díaz Psychologe 5 Jahre
Ricardo Almirón Pfleger 4 Jahre
Mariano Perroni Pflegekoordinator 4 Jahre
Pedro Di Spagna Internist Freispruch
Die Angaben zeigen ausschliesslich die Anträge der Staatsanwaltschaft. Es handelt sich nicht um rechtskräftige Strafen. Auch der beantragte Freispruch ist noch keine gerichtliche Entscheidung.

 

Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert