Mehrkosten beim Aushub: Wenn unerwartet Fels auftaucht

Unerwarteter Fels kann einen gewöhnlichen Aushub deutlich verteuern. Typische Zusatzkosten entstehen durch aufwendigeres Lösen des Materials, Spezialgeräte, längere Maschinen- und Personaleinsätze sowie zusätzliche Transporte. Je nach Baugrube kommen Abklärungen, Sicherungsmassnahmen oder Erschütterungsmessungen hinzu.

Wie hoch die Mehrkosten ausfallen, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung „Fels“ ableiten. Entscheidend sind Menge, Härte, Klüftung, Zugänglichkeit und die Umgebung der Baustelle. Für eine belastbare Kostenschätzung müssen diese Bedingungen mit den bereits vereinbarten Aushubleistungen verglichen werden.

Ein einzelner Felsblock ist etwas anderes als eine durchgehende Felsschicht

Beim Aushub kann zunächst ein grosser Stein auftauchen, der sich mit geeigneten Geräten lösen und abtransportieren lässt. Eine zusammenhängende Felsschicht unter einem geplanten Untergeschoss verlangt dagegen möglicherweise ein anderes Abbauverfahren. Beide Situationen können auf der Baustelle ähnlich überraschend wirken, haben aber unterschiedliche Folgen für das Budget.

Auch innerhalb einer Felsschicht unterscheiden sich die Bedingungen. Stark geklüftetes oder verwittertes Material lässt sich unter Umständen leichter lösen als kompakter Fels. Deshalb braucht eine Nachtragsofferte eine nachvollziehbare Beschreibung des tatsächlich angetroffenen Untergrunds.

Zu klären sind insbesondere die betroffene Fläche, die erforderliche Abtragstiefe und die voraussichtliche Felsmenge. Fotografien allein reichen für die Mengenbestimmung häufig nicht aus. Vermessung und fachkundige Beurteilung schaffen eine bessere Grundlage für die weitere Planung.

Der langsamere Abbau verursacht den direkten Mehraufwand

Lockeres Material lässt sich mit dem Bagger lösen und verladen. Bei festem Fels muss häufig zuerst gebrochen, gespalten, gefräst oder gebohrt werden. Erst anschliessend können die entstandenen Stücke aufgenommen und transportiert werden.

Damit sinkt die Leistung pro Maschinenstunde. Bagger, Bedienpersonal und gegebenenfalls weitere Arbeitskräfte bleiben länger im Einsatz, obwohl dieselbe Baugrubengeometrie hergestellt wird. Zusätzlich können Werkzeugverschleiss und weitere Bearbeitungsschritte ins Gewicht fallen.

Für die Kalkulation ist deshalb die Frage entscheidend, welche Leistung unter den konkreten Bedingungen erreichbar ist. Eine blosse Angabe wie „Felszuschlag“ erklärt noch nicht, welche Geräte eingesetzt werden und welche Arbeiten dieser Zuschlag umfasst.


Ein abgelegter hydraulischer Abbauhammer mit Anschlussschläuchen und Meissel zeigt die zusätzliche Ausrüstung für das Bearbeiten harter Materialien.

Das Abbauverfahren beeinflusst Kosten und Bauablauf

Ein hydraulischer Abbauhammer kann eine mögliche Lösung sein. Je nach Fels und Umgebung kommen auch Fräsen, Spaltverfahren oder ein fachgerecht geplanter Sprengabtrag infrage. Welches Verfahren geeignet ist, muss das ausführende Unternehmen zusammen mit den zuständigen Fachpersonen beurteilen.

Dabei zählt nicht nur die Abbauleistung. Nahe Gebäude, empfindliche Leitungen, begrenzte Zufahrten und Vorgaben zu Lärm oder Erschütterungen können die Auswahl einschränken. Ein auf freiem Gelände wirtschaftliches Verfahren kann zwischen bestehenden Häusern ungeeignet sein.

Ein Verfahrenswechsel kann zusätzliche Planung, andere Maschinen oder einen spezialisierten Betrieb erfordern. Eine Vergleichsofferte sollte deshalb den gesamten Ablauf beschreiben: Vorbereitung, Abtrag, Überwachung, Verladen und Abtransport. Ein isolierter Maschinenpreis bildet diese Leistung nicht vollständig ab.

Einrichtung und Anlieferung fallen auch bei kleinen Mengen an

Zusatzgeräte müssen zur Baustelle gebracht, eingerichtet und später wieder abgeholt werden. Je nach Verfahren kommen Bohrgeräte, Kompressoren oder weitere Einrichtungen hinzu. Diese Kosten hängen nicht vollständig von der abgetragenen Menge ab.

Dadurch können wenige Kubikmeter Fels vergleichsweise hohe Kosten pro Kubikmeter verursachen. Bei einer grösseren Menge verteilen sich dieselben Einrichtungskosten auf mehr Material. Ein Einheitspreis aus einem grossen Tiefbauprojekt lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres auf eine kleine Hausbaustelle übertragen.

In der Offerte sollten Einrichtungskosten getrennt vom mengenabhängigen Abtrag erscheinen. So wird sichtbar, welcher Betrag unabhängig von der endgültigen Felsmenge anfällt und welcher Teil mit dem tatsächlichen Aufwand wächst.



Nachbargebäude können zusätzliche Untersuchungen nötig machen

Mechanischer Felsabbau und Sprengarbeiten können Erschütterungen verursachen. In der Nähe bestehender Bauten kann deshalb eine vorgängige Zustandsaufnahme sinnvoll oder projektbedingt erforderlich sein. Während der Arbeiten können Messungen hinzukommen.

Auch die Arbeitszeiten und die zulässige Intensität des Abbaus können den Ablauf beeinflussen. Muss langsamer oder in kleineren Etappen gearbeitet werden, verlängert sich möglicherweise der Geräteeinsatz. Solche Einschränkungen gehören in die Kalkulationsgrundlagen.

Ein dokumentiertes Projekt der Gasser Felstechnik in Meierskappel zeigt diese Zusammenhänge: Kompakter Fels erleichterte dort einen Teil der Sicherungsaufgabe, erschwerte aber den Abtrag. Die Wahl des Verfahrens wurde unter anderem durch Lärm und Anforderungen an die Erschütterungen beeinflusst.

Fels ersetzt keine Beurteilung der Baugrubensicherheit

Eine felsige Baugrubenwand ist nicht automatisch stabil. Klüfte, lose Blöcke, darüberliegende Lockermaterialien und Wasser können zusätzliche Risiken schaffen. Die angetroffenen Verhältnisse müssen deshalb mit dem vorgesehenen Sicherungskonzept abgeglichen werden.

Je nach Befund können zusätzliche Sicherungsarbeiten oder Änderungen am Bauablauf notwendig werden. Umgekehrt bedeutet Fels nicht zwangsläufig, dass jede ursprünglich geplante Sicherungsmassnahme teurer wird. Die Kostenwirkung ergibt sich aus der konkreten Kombination von Untergrund und Baugrube.

Der Beitrag „Baugruben sicher planen: Verbau, Böschung und Grundwasser richtig einordnen“ erläutert, weshalb Sicherung und Wasserverhältnisse gemeinsam betrachtet werden sollten.


Ein optisches Vermessungsgerät steht auf einem Stativ auf der Baustelle. Im Hintergrund besprechen sich Bauarbeiter.

Die Abrechnung braucht eine eindeutige Mengengrundlage

Ein Kubikmeter Fels im gewachsenen Zustand ist nicht dasselbe wie ein Kubikmeter loses Material auf einem Lastwagen. Durch den Abbau entstehen Zwischenräume zwischen den Stücken. Transporte können ausserdem nach Gewicht abgerechnet werden.

Deshalb muss feststehen, ob der angebotene Preis auf dem Volumen vor dem Abtrag, auf losem Volumen oder auf Tonnen beruht. Ein allgemeiner Umrechnungsfaktor ist ohne Kenntnis des Materials und der Abrechnungsgrundlage keine verlässliche Lösung.

Für die Kontrolle eignen sich je nach Position Aufmassunterlagen, Maschinenrapporte, Lieferscheine und Wiegebelege. Die Unterlagen sollten zusammenpassen und erkennen lassen, welche Mengen tatsächlich zum unerwarteten Felsabtrag gehören.



„Ribi on Tour – Gräben und Baugruben“, Suva Schweiz. Das deutschsprachige Video veranschaulicht die Bedeutung sicherer Gräben und Baugruben. Es ergänzt die Sicherheitsaspekte des Artikels; konkrete Preise für Felsabtrag behandelt es nicht.


Transport und Materialverwertung bilden eigene Kostenpositionen

Nach dem Lösen muss das Material verladen und einer geeigneten Verwendung oder Entsorgung zugeführt werden. Grosse Felsstücke können vor dem Transport oder der Weiterverarbeitung zusätzliche Zerkleinerung erfordern. Auch eine enge Zufahrt oder fehlender Platz zur Zwischenlagerung kann den Ablauf erschweren.

Unverschmutztes Ausbruchmaterial ist grundsätzlich nicht mit Abfall gleichzusetzen, der ohne weitere Prüfung auf eine Deponie gehört. Das Bundesamt für Umwelt nennt verschiedene Verwertungsmöglichkeiten, darunter die Verwendung auf der Baustelle und als Baustoff. Ob eine solche Lösung möglich und wirtschaftlich ist, hängt vom Material und vom Projekt ab.

In einer Nachtragsofferte sollten deshalb Transport, Annahme und allfällige Aufbereitung getrennt erkennbar sein. Ebenso wichtig ist die Angabe, wohin das Material gebracht wird. Eine mögliche Wiederverwendung führt nicht automatisch zu einer kostenlosen Abnahme.


Ein Bagger belädt einen Muldenkipper in einem Steinbruch. Nach dem Abtrag gehören Verladen und Transport zur weiteren Materiallogistik.

Ungenaue Abtragsflächen können Folgearbeiten auslösen

Fels lässt sich nicht unter allen Bedingungen exakt entlang der geplanten Kontur lösen. Entstehen örtliche Vertiefungen oder ein Mehrabtrag, kann zusätzlicher Ausgleich erforderlich werden. Je nach Konstruktion kommen dafür geeignete Auffüllungen oder Beton infrage.

Auch Übergänge zwischen Fels und anderen Bodenschichten können eine erneute Beurteilung der Fundation verlangen. Solche Änderungen sind jedoch keine automatische Folge jedes Felsfunds. Sie müssen aus den tatsächlichen Verhältnissen und der Tragwerksplanung begründet werden.

Für das Budget lohnt sich eine getrennte Darstellung: Kosten des Felsabtrags einerseits und notwendige konstruktive Anpassungen andererseits. Dadurch bleibt nachvollziehbar, warum eine Folgearbeit erforderlich wird.

Verzögerungen können weitere Mehrkosten verursachen

Dauert der Aushub länger, kann sich der Beginn nachfolgender Arbeiten verschieben. Unter Umständen bleiben Baustelleneinrichtungen länger bestehen oder bereits disponierte Unternehmen müssen ihre Einsätze ändern. Ob daraus zusätzliche Kosten entstehen, hängt von Terminplan und Vereinbarungen ab.

Nicht jede verlängerte Bauzeit rechtfertigt sämtliche denkbaren Stillstandspositionen. Zu prüfen ist, welche Geräte oder Arbeitskräfte tatsächlich gebunden waren und welche Arbeiten weiterlaufen konnten. Eine nachvollziehbare Nachtragskalkulation trennt produktive Zusatzstunden von belegten Wartezeiten.

Ebenso wichtig ist die Vermeidung von Doppelzählungen. Enthält ein Maschinenansatz bereits die Bedienperson, darf deren Leistung nicht ohne Begründung nochmals separat angesetzt werden.


Taschenrechner, Bleistift und Zeichengerät liegen auf Bauzeichnungen. Eine Nachtragskalkulation muss Mengen, Leistungsumfang und zusätzliche Kosten nachvollziehbar verbinden.

Mehrkosten sind die Differenz zur bereits vereinbarten Leistung

Für das zusätzliche Budget zählt nicht einfach der Gesamtpreis des neuen Felsabtrags. Soweit die ursprünglich kalkulierte Aushubleistung entfällt, muss diese bei der Ermittlung des Mehrbetrags berücksichtigt werden. Welche Positionen anzurechnen sind, ergibt sich aus dem Angebot und der vereinbarten Abrechnung.

Eine brauchbare Übersicht unterscheidet den zusätzlichen Abtragspreis, Einrichtungskosten, Änderungen bei Transport und Materialannahme sowie tatsächlich notwendige Folgearbeiten. Dazu kommen gegebenenfalls nachgewiesene Kosten aus einer längeren Bauzeit.

Ein rein rechnerisches Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Für 100 Kubikmeter wird ein zusätzlicher Betrag von angenommenen CHF 80 pro Kubikmeter vereinbart. Zusammen mit angenommenen CHF 2’000 Einrichtungskosten ergibt das CHF 10’000 Mehrkosten. Diese frei gewählten Zahlen sind keine Schweizer Marktpreise; weitere Positionen und Mehrwertsteuer wären separat zu berücksichtigen.

Ein Nachtrag sollte vor der weiteren Ausführung konkret werden

Nach dem Felsfund sollten Bauleitung und Unternehmen den Befund dokumentieren und das weitere Vorgehen abstimmen. Zur Nachtragsofferte gehören eine Mengenannahme, das vorgesehene Verfahren, die enthaltenen Leistungen und die Abrechnungsart. Bei Stundenabrechnung ist zusätzlich eine nachvollziehbare Aufwandsschätzung hilfreich.

Wer die Zusatzkosten letztlich trägt, lässt sich nicht allein mit dem Wort „unerwartet“ beantworten. Massgebend sind unter anderem die Vertragsunterlagen, die beschriebenen Baugrundannahmen und die vereinbarte Behandlung zusätzlicher Leistungen. Eine pauschale Zuordnung ohne Prüfung dieser Grundlagen wäre unzuverlässig.

Für die Freigabe ist besonders wichtig, was geschieht, wenn mehr Fels als angenommen angetroffen wird. Eine vereinbarte Meldegrenze oder eine erneute Abstimmung bei Mengenänderungen hilft, die Kosten während der Ausführung zu kontrollieren.

Frühe Baugrundabklärungen verbessern die Kostengrundlage

Geologische Informationen und Erfahrungen benachbarter Projekte können Hinweise auf Fels liefern. Sie ersetzen jedoch keine Untersuchung, die auf das konkrete Bauvorhaben abgestimmt ist. Auch punktuelle Untersuchungen beseitigen nicht jede Unsicherheit.

Der Beitrag „Baugrund untersuchen: Was ein geologisches Gutachten vor Baubeginn klärt“ beschreibt, wie Untersuchungsergebnisse die Planung von Fundation und Baugrube unterstützen. Früh bekannte Verhältnisse lassen sich zugleich genauer ausschreiben.

Für eine belastbare Reserve braucht es deshalb eine projektspezifische Einschätzung statt eines beliebigen Prozentaufschlags. Je besser Felsmenge, Verfahren und Baustellenbedingungen bekannt sind, desto sinnvoller lassen sich Angebote vergleichen und mögliche Mehrkosten eingrenzen.

 

Bildquellen: Titelbild: Depositphotos/dpfoxfoto; Bild 1: Depositphotos/Oleksandr_UA; Bild 2: Depositphotos/budabar; Bild 3: Depositphotos/njnightsky; Bild 4: Depositphotos/svedoliver