Sechs Menschen flüchten aus brennendem Mehrfamilienhaus – Einsturzgefahr

(Affoltern am Albis ZH). Am frühen Samstagmorgen (24.10.2026) hat ein Brand in einem Mehrfamilienhaus mit Barbetrieb in Affoltern am Albis grossen Sachschaden verursacht.

Eine Person wurde verletzt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Affoltern am Albis, Kanton Zürich
  • Datum: Samstag, 24. Oktober 2026
  • Alarmierung: Kurz vor 6 Uhr
  • Brandobjekt: Mehrfamilienhaus mit Barbetrieb
  • Evakuierung: Sechs Personen verliessen das Gebäude selbstständig
  • Verletzte: Eine Person ins Spital gebracht
  • Gebäudezustand: Unbewohnbar und einsturzgefährdet
  • Sachschaden: Mehrere hunderttausend Franken
  • Ermittlungen: Brandermittler der Kantonspolizei Zürich

Feuerwehr bringt Brand rasch unter Kontrolle

Kurz vor 6 Uhr ging bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich die Meldung ein, dass in Affoltern am Albis ein Mehrfamilienhaus brenne. Die ausgerückte Feuerwehr konnte den Brand schnell unter Kontrolle zu bringen.

Sechs Personen verlassen das Gebäude – eine Person verletzt

Sechs Personen konnten das Gebäude selbstständig verlassen. Eine Person wurde durch den Brand verletzt und nach der medizinischen Erstversorgung durch die Sanität in ein Spital gebracht.

Das Mehrfamilienhaus ist aufgrund der Brand- und Wasserschäden derzeit unbewohnbar und einsturzgefährdet. Die Bewohnerinnen und Bewohner konnten deshalb nicht in ihre Wohnungen zurückkehren. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere hunderttausend Franken.

Brandermittler untersuchen die Ursache

Die Brandursache ist derzeit nicht bekannt und wird durch die Brandermittler der Kantonspolizei Zürich untersucht.

Feuerwehr, Rettungsdienste und Statiker im Einsatz

Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich standen die Stützpunktfeuerwehr Affoltern am Albis, ein Rettungswagen von Schutz & Rettung Zürich sowie der Rettungsdienst Zug im Einsatz. Ebenfalls vor Ort war ein Feuerwehrinspektor und ein Statiker der Gebäudeversicherung Zürich (GVZ).

POLIZEI.NEWS INFORMIERT | WENN EIN HAUS NACH EINEM BRAND UNBEWOHNBAR IST

Feuer gelöscht – doch die Rückkehr nach Hause ist unmöglich

Ein Wohnungsbrand kann weit über die eigentliche Brandstelle hinaus Schäden verursachen. Löschwasser dringt in Böden und Wände ein, Hitze kann Bauteile beschädigen. Wird ein Gebäude als einsturzgefährdet eingestuft, dürfen Bewohnerinnen und Bewohner es erst nach entsprechender Freigabe wieder betreten.

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Personen verliessen das Haus selbstständig
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Person ins Spital gebracht
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Feuerwehrnotruf

Vier wichtige Schritte für Betroffene nach einem Wohnhausbrand

1. Nicht eigenmächtig ins Haus zurückkehren: Auch wenn das Feuer gelöscht ist, können beschädigte Decken, Treppen und andere Bauteile gefährlich sein. Warten Sie auf die ausdrückliche Freigabe der zuständigen Fachleute.

2. Vorübergehende Unterkunft organisieren: Wer nicht in seine Wohnung zurückkehren darf, sollte sich mit der zuständigen Gemeinde und seiner Versicherung in Verbindung setzen. Bei dringendem Bedarf können auch die Einsatzkräfte Hinweise zu den nächsten Anlaufstellen geben.

3. Versicherung frühzeitig informieren: Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung. Fragen Sie auch nach, ob und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Kosten für eine Ersatzunterkunft gedeckt sind.

4. Wichtige Dokumente und Medikamente: Falls dringend benötigte Gegenstände noch im Gebäude liegen, informieren Sie die zuständigen Einsatzkräfte. Versuchen Sie nicht, diese selbst aus einem gesperrten Gebäude zu holen.

Warum nach einem Brand auch ein Statiker zum Einsatz kommt

Hohe Temperaturen können die Tragfähigkeit von Bauteilen beeinträchtigen. Zusätzlich kann eingedrungenes Löschwasser bereits beschädigte Konstruktionen belasten.

Ein Statiker beurteilt die Stabilität des Gebäudes und unterstützt die Entscheidung, welche Bereiche gesichert werden müssen und ob ein Betreten wieder möglich ist. In Affoltern am Albis wurde dafür ein Statiker der Gebäudeversicherung Zürich beigezogen.

Praktischer Tipp: Unterlagen für die Schadenmeldung

Sobald die Wohnung wieder sicher und offiziell zugänglich ist, helfen Fotos der beschädigten Gegenstände, Kaufbelege und eine Liste der Verluste bei der Schadenmeldung. Beschädigte Gegenstände sollten vor einer Entsorgung möglichst mit der Versicherung abgesprochen werden.

Weitere Meldungen über Feuerwehreinsätze sowie aktuelle Nachrichten aus dem Kanton finden Sie bei Polizeinews Zürich.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich