Zivilschutz übt Seuchenbekämpfung und den Schutz vor Ansteckung

(Cham ZG). Anfang Oktober 2026 absolvierten Zivilschutzangehörige aus den Kantonen Zug und Schwyz die Zusatzausbildung Seuchen.

Ziel war es, fachliche Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung zu vermitteln und die Teilnehmenden darauf vorzubereiten, den Veterinärdienst beim Aufbau und Betrieb eines Schadenplatzes zu unterstützen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausbildung: Zusatzausbildung Seuchen des Zivilschutzes
  • Teilnehmende: Zivilschutzangehörige aus Zug und Schwyz
  • Zeitraum: Anfang Oktober 2026
  • Übungsort: Gutsbetrieb Chamau
  • Szenario: Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
  • Schwerpunkte: Tierseuchenbekämpfung, Hygiene und Aufbau eines Schadenplatzes
  • Fachpersonen: Zuger Kantonstierarzt Ramon Bucher und Metzger der Schlachtanlage Walterswil
  • Ziel: Den Veterinärdienst bei einem tatsächlichen Tierseuchenereignis unterstützen können

Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung vermittelt

Der theoretische Teil behandelte die Grundlagen von Tierseuchen, deren Übertragungswege und präventive Schutzmassnahmen.





Schadenplatz aufgebaut und Hygienevorgaben trainiert

In der praktischen Ausbildung standen Aufbau und Betrieb der verschiedenen Schadenplatzelemente im Mittelpunkt. Besonders wichtig waren klar definierte Arbeitsabläufe, geeignete Schutzmassnahmen und die konsequente Einhaltung der Hygienevorgaben, um das Risiko einer Verschleppung der Seuche zu verhindern.

Afrikanische Schweinepest als Szenario einer Einsatzübung

Den Abschluss bildete eine Einsatzübung auf dem Gutsbetrieb Chamau. Das Szenario ging von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus. Unter praxisnahen Bedingungen wendeten die Teilnehmenden ihre Kenntnisse und Fertigkeiten an und übten das Zusammenwirken der einzelnen Schadenplatzelemente innerhalb der Einsatzorganisation.

Kantonstierarzt und Metzger begleiten die Übung

Der Zuger Kantonstierarzt Ramon Bucher und Metzger der Schlachtanlage Walterswil besuchten die Übung. Die Metzger übernehmen bei einem Seuchenereignis die fachgerechte Tötung der Schweine vor Ort. Im direkten Austausch mit diesen Fachpersonen wurden die Schnittstellen zwischen dem Zivilschutz und den weiteren Einsatzpartnern deutlich.

Zivilschutz bereitet sich auf den Ernstfall vor

Die Ausbildung vermittelte das fachliche und praktische Rüstzeug, um den Veterinärdienst bei Tierseuchenereignissen zu unterstützen.

Cham, 15. Oktober 2026 Hptm Marco Meili, Zivilschutzinstruktor

POLIZEI.NEWS INFORMIERT | AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST

Eine Tierseuche mit schweren Folgen – so kann jeder zur Vorsorge beitragen

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen. Für erkrankte Tiere endet sie meist tödlich. Das Virus kann über infizierte Tiere, verunreinigte Gegenstände oder Fleischabfälle weiterverbreitet werden. Gerade deshalb sind sorgfältige Hygiene und klar organisierte Abläufe bei einem Seucheneinsatz entscheidend.

ASP
Afrikanische Schweinepest
90 %+
Sterblichkeit bei infizierten Schweinen
2
Kantone an der Übung beteiligt

Drei Fakten zur Afrikanischen Schweinepest

Für Menschen ungefährlich: Die Afrikanische Schweinepest ist nicht auf den Menschen übertragbar. Auch durch den Verzehr von Schweinefleisch kann man sich nicht mit dem Virus infizieren.

Für Schweine lebensgefährlich: Die Krankheit befällt Haus- und Wildschweine und verläuft nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bei über 90 Prozent der infizierten Tiere tödlich.

Auch Menschen können das Virus verschleppen: Über verunreinigte Schuhe, Geräte, Fahrzeuge oder weggeworfene Fleischabfälle kann der Erreger von einem Ort zum anderen gelangen.

So verhindern Sie, dass das Virus verschleppt wird

Keine Fleischwaren aus betroffenen Gebieten mitbringen: Verzichten Sie auf die Einfuhr von Schweine- und Wildschweinfleischprodukten aus Regionen mit Afrikanischer Schweinepest. Beachten Sie die geltenden Einfuhrbeschränkungen.

Speisereste richtig entsorgen: Fleisch- und Wurstreste gehören in geschlossene Abfallbehälter, niemals in die Natur. Wildschweine können sich über kontaminierte Speisereste anstecken.

Schweine nicht mit Küchenabfällen füttern: Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten. Das schützt Tierbestände vor Krankheitserregern.

Verdacht im Schweinebestand melden: Tierhaltende müssen verdächtige Krankheitsanzeichen unverzüglich ihrer Bestandestierärztin oder ihrem Bestandestierarzt melden.

Warum bei der Übung ein ganzer Schadenplatz aufgebaut wurde

Bei einem Tierseucheneinsatz müssen unterschiedliche Aufgaben ineinandergreifen. Der Veterinärdienst ist für die fachlichen Massnahmen zuständig. Der Zivilschutz kann unter anderem beim Aufbau und Betrieb der Einsatzinfrastruktur helfen.

Besonders wichtig ist die Trennung von sauberen und möglicherweise kontaminierten Bereichen. Dazu gehören geregelte Wege für Einsatzpersonen, Schutzkleidung und geeignete Reinigungs- beziehungsweise Dekontaminationsabläufe. Genau solche Schnittstellen wurden auf dem Gutsbetrieb Chamau trainiert.

Weitere Meldungen zum Bevölkerungsschutz in der Zentralschweiz sowie Nachrichten aus dem Kanton Schwyz finden Sie im Belmedia-Netzwerk.

 

Quelle: Zivilschutz Kanton Zug, Hptm Marco Meili
Bildquelle: Zivilschutz Kanton Zug