Betrunken und am Handy: Autofahrer gerät auf Gegenfahrbahn – zwei Verletzte

(Mägenwil AG). Ein stark alkoholisierter 41-jähriger Automobilist kam am Donnerstagabend auf der Birrfeldstrasse in Mägenwil auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Auto.

Dessen 51-jähriger Lenker und seine 44-jährige Beifahrerin verletzten sich leicht.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Birrfeldstrasse in Mägenwil, Kanton Aargau.
  • Zeitpunkt: Donnerstag, 29. Oktober 2026, gegen 22.45 Uhr.
  • Unfallhergang: Ein Opel geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte seitlich-frontal mit einem Toyota.
  • Unfallverursacher: 41-jähriger Autofahrer.
  • Verletzte: 51-jähriger Toyota-Lenker und seine 44-jährige Beifahrerin leicht verletzt.
  • Alkohol: Der Unfallverursacher war gemäss Polizei stark alkoholisiert.
  • Handy: Der Lenker gab an, während der Fahrt sein Mobiltelefon bedient zu haben.
  • Sachschaden: An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Schaden.
  • Führerausweis: Noch an der Unfallstelle abgenommen.
  • Strafverfahren: Verzeigung an die Staatsanwaltschaft Baden.

An beiden Autos entstand erheblicher Sachschaden. Die Polizei nahm dem Unfallverursacher den Führerausweis noch vor Ort ab.

Opel gerät auf Gegenfahrbahn und kollidiert mit Toyota

Der Verkehrsunfall ereignete sich am Donnerstag, 29. Oktober 2026, gegen 22.45 Uhr auf der Birrfeldstrasse in Mägenwil. Ein 41-jähriger Automobilist fuhr mit seinem Opel von Brunegg in Richtung Mägenwil. Während der Fahrt kam er mit seinem Wagen zunehmend auf die Gegenfahrbahn. Dort prallte er schliesslich seitlich-frontal gegen einen korrekt entgegenkommenden Toyota.




Zwei Personen verletzt – erheblicher Sachschaden

Durch den Aufprall zogen sich der 51-jährige Toyota-Lenker und seine 44-jährige Beifahrerin leichte Verletzungen zu. Der 41-jährige Unfallverursacher blieb hingegen unverletzt. An beiden Autos entstand beträchtlicher Sachschaden.

Stark alkoholisiert und während der Fahrt am Mobiltelefon

Die polizeilichen Abklärungen ergaben, dass der 41-Jährige stark alkoholisiert war. Zudem gab er an, während der Fahrt sein Mobiltelefon bedient zu haben. Die Kantonspolizei Aargau nahm dem 41-Jährigen den Führerausweis noch an der Unfallstelle zuhanden des Strassenverkehrsamts ab und verzeigte ihn an die Staatsanwaltschaft Baden.

 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau


Polizei.news informiert | Alkohol und Ablenkung am Steuer

Alkohol und Handy am Steuer: Warum schon Sekunden der Ablenkung gefährlich werden

Wer ein Fahrzeug lenkt, muss seine Aufmerksamkeit jederzeit auf die Strasse richten und auf unerwartete Situationen reagieren können. Alkohol beeinträchtigt unter anderem das Urteilsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Gleichzeitig beansprucht die Bedienung eines Mobiltelefons Aufmerksamkeit, die für das sichere Fahren benötigt wird. Besonders gefährlich wird es, wenn mehrere Risikofaktoren zusammenkommen.

1. Alkohol am Steuer: Welche Grenzwerte gelten in der Schweiz?

Für die meisten Motorfahrzeuglenkenden gilt in der Schweiz eine Atemalkoholkonzentration von 0.25 mg/l als gesetzlicher Grenzwert. Dies entspricht einer Blutalkoholkonzentration von 0.5 Promille.

Ab 0.40 mg/l Atemalkohol beziehungsweise 0.8 Promille Blutalkohol liegt eine sogenannte qualifizierte Alkoholkonzentration vor. Diese gilt als schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und kann neben einer strafrechtlichen Sanktion einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten nach sich ziehen.

Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Regeln. Dazu gehören unter anderem Lernfahrende, Neulenkende mit Führerausweis auf Probe sowie bestimmte Berufschauffeure. Bei ihnen gilt grundsätzlich ein Alkoholverbot mit einer gesetzlichen Toleranzgrenze von 0.05 mg/l Atemalkohol.

Entscheidend ist jedoch nicht allein der gesetzliche Grenzwert: Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit bereits bei geringeren Konzentrationen beeinträchtigen. Deshalb empfehlen Präventionsfachleute, beim Autofahren ganz auf alkoholische Getränke zu verzichten.

2. Handy am Steuer: Wie weit fährt ein Auto während einer kurzen Ablenkung?

Wer während der Fahrt eine Nachricht liest oder eine Funktion auf dem Smartphone bedient, kann für mehrere Sekunden den Blick von der Strasse abwenden. Das Fahrzeug fährt in dieser Zeit jedoch mit unveränderter Geschwindigkeit weiter.

Bei Tempo 50: Ein Auto legt in drei Sekunden rund 42 Meter zurück. Das entspricht ungefähr der Länge von zehn durchschnittlichen Personenwagen.

Bei Tempo 80: In drei Sekunden werden bereits rund 67 Meter zurückgelegt.

Bei Tempo 120: Drei Sekunden entsprechen einer Fahrstrecke von rund 100 Metern.

Wer während dieser Zeit auf das Display schaut, kann wichtige Veränderungen im Verkehr übersehen. Dazu gehören bremsende Fahrzeuge, Fussgänger, Velofahrer, Kurven oder Fahrzeuge, die unvermittelt auf die eigene Fahrbahn geraten.

3. Was ist bei der Handynutzung erlaubt und was verboten?

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz verpflichtet Fahrzeuglenkende, ihr Fahrzeug jederzeit zu beherrschen. Die Verkehrsregelnverordnung verlangt zudem, dass die Aufmerksamkeit auf die Strasse und den Verkehr gerichtet bleibt.

Nachrichten schreiben: Das Tippen von Textnachrichten während der Fahrt ist nicht zulässig. Auch das längere Lesen von Nachrichten oder das Bedienen von Apps kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Telefonieren ohne Freisprechanlage: Wer während der Fahrt mit einem Mobiltelefon am Ohr telefoniert, muss in der Schweiz grundsätzlich mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken rechnen. Bei zusätzlichen Gefährdungen können strengere Sanktionen folgen.

Freisprechanlage: Das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung ist nicht grundsätzlich verboten. Trotzdem kann ein Gespräch die Konzentration beeinträchtigen. Auch mit einer Freisprechanlage bleibt die Pflicht bestehen, dem Verkehr die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.

Wer eine Adresse im Navigationssystem eingeben, eine Nachricht beantworten oder eine andere Funktion des Mobiltelefons bedienen muss, sollte dafür an einem sicheren und erlaubten Ort anhalten.

Gut zu wissen: Alkohol und Ablenkung betreffen unterschiedliche Fähigkeiten, die für das sichere Autofahren notwendig sind. Alkohol kann Reaktionen und Entscheidungen beeinträchtigen, während ein Smartphone die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abzieht. Beide Faktoren können das Unfallrisiko erhöhen.

Ein häufiger Irrtum: Wer das Mobiltelefon nur kurz bedient, unterschätzt oft die dabei zurückgelegte Strecke. Bereits ein Blick von wenigen Sekunden kann genügen, um eine gefährliche Verkehrssituation zu spät zu erkennen.

Praktischer Tipp: Aktivieren Sie vor Fahrtbeginn den Fahrmodus oder die Funktion „Nicht stören“ Ihres Smartphones. Programmieren Sie die Navigation vor dem Losfahren und legen Sie das Gerät ausserhalb des direkten Zugriffs ab. Wenn Sie Alkohol getrunken haben, organisieren Sie eine nüchterne Fahrperson, benützen Sie den öffentlichen Verkehr oder lassen Sie das Auto stehen.

Weitere Informationen: Aktuelle Beiträge über Alkohol am Steuer, Ablenkung und sichere Mobilität finden Sie bei Polizeinews Prävention und Verkehrsmeldungen Schweiz.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion