Zigi oder Kaugummi weggeworfen? Jetzt drohen schweizweit 80 Franken Busse (Video)

(Uster ZH). Die Stadtpolizei Uster macht auf die seit dem 1. August 2026 geltenden, schweizweit einheitlichen Bussen für Littering aufmerksam.

Wer einen Zigarettenstummel, Kaugummi oder ein kleines Verpackungspapier achtlos wegwirft, muss mit einer Busse von 80 Franken rechnen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neue Regelung: Seit dem 1. August 2026 gelten schweizweit einheitliche Ordnungsbussen gegen Littering.
  • Ein einzelner Kleinabfall: 80 Franken Busse.
  • Beispiele: Zigarettenstummel, Kaugummi, Verpackung, Dose oder Flasche.
  • Mehrere Kleinabfälle: 100 Franken bei einer Menge von weniger als 17 Litern.
  • 17 bis 35 Liter Siedlungsabfall: 150 Franken.
  • Mehr als 35 bis 110 Liter: 250 Franken.
  • Hinweis: Bei grösseren Mengen kann ein ordentliches Strafverfahren folgen.

Schon ein Zigarettenstummel kostet 80 Franken

Die Stadtpolizei Uster erinnert daran, dass das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum gebüsst werden kann. Die schweizweit harmonisierten Bestimmungen gelten nicht nur für grössere Abfallmengen, sondern auch für vermeintliche Kleinigkeiten.

Wer beispielsweise eine Zigi, einen Kaugummi oder ein kleines Verpackungspapier auf den Boden wirft, riskiert eine Ordnungsbusse von 80 Franken. Dasselbe gilt für einen einzelnen weggeworfenen Kleinabfall wie eine Getränkedose oder eine Flasche.



Bei grösseren Abfallmengen wird es noch teurer

Die Höhe der Busse richtet sich nach der Menge des widerrechtlich entsorgten Abfalls.

Für mehrere Kleinabfälle mit einem Gesamtvolumen von weniger als 17 Litern werden 100 Franken fällig. Bei 17 bis 35 Litern beträgt die Ordnungsbusse 150 Franken. Werden mehr als 35 bis zu 110 Liter Siedlungsabfall widerrechtlich entsorgt, sind es 250 Franken.

Die seit dem 1. August 2026 geltende Bundesregelung hat die bisherigen kantonalen und kommunalen Bussenregelungen in diesem Bereich abgelöst.

Stadtpolizei erinnert an richtige Abfallentsorgung

Mit ihrem Hinweis sensibilisiert die Stadtpolizei Uster für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfällen.

Die Botschaft ist einfach: Zigarettenstummel, Verpackungen und andere Abfälle gehören in den dafür vorgesehenen Abfalleimer und nicht auf Strassen, Plätze oder Grünflächen.

Wer unterwegs keinen Abfallkübel findet, sollte seinen Abfall mitnehmen und später korrekt entsorgen.

Weitere Hinweise zur Prävention finden Sie im Blaulicht-Netzwerk.

 

Quelle: Stadtpolizei Uster (bearbeitet von Polizei.news)
Bildquelle: Symbolbild © naotoshinkai/iStock.com


Polizei.news informiert | Littering vermeiden

Littering in der Schweiz: Diese Bussen gelten und so vermeiden Sie Abfall unterwegs

Ob nach dem Mittagessen im Park, beim Rauchen an einer Bushaltestelle oder unterwegs mit einem Getränk: Kleine Abfälle fallen im Alltag schnell an. Werden sie achtlos weggeworfen, spricht man von Littering. Die schweizweit einheitlichen Bussen sollen dazu beitragen, Strassen, Grünflächen und öffentliche Plätze sauber zu halten.

1. Wie hoch sind die neuen Littering-Bussen?

Seit dem 1. August 2026 gelten gemäss der eidgenössischen Ordnungsbussenverordnung folgende Beträge:

  • 80 Franken: Ein einzelner weggeworfener Kleinabfall.
  • 100 Franken: Mehrere Kleinabfälle ab zwei Stück mit einem Gesamtvolumen von weniger als 17 Litern.
  • 150 Franken: Widerrechtlich entsorgte Siedlungsabfälle von 17 bis 35 Litern.
  • 250 Franken: Widerrechtlich entsorgte Siedlungsabfälle von mehr als 35 bis 110 Litern.

Für grössere Abfallmengen oder Fälle, die sich nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigen lassen, kommt das ordentliche Strafverfahren zur Anwendung. Die genannten Beträge sind deshalb keine allgemeine Obergrenze für sämtliche Abfalldelikte.

2. Warum sind auch Zigarettenstummel problematisch?

Zigarettenstummel gehören zu den Abfällen, die im öffentlichen Raum häufig anzutreffen sind. Filter bestehen meist aus Kunststofffasern und bauen sich in der Umwelt nur langsam ab.

Zudem können Rückstände aus Zigaretten die Umwelt belasten. Besonders problematisch ist es, wenn Stummel in Gewässer, auf Grünflächen oder in die Kanalisation gelangen.

Praktischer Tipp: Wer raucht, kann einen kleinen verschliessbaren Taschenaschenbecher mitnehmen. Zigaretten sollten vor der Entsorgung vollständig gelöscht sein. So lassen sich Abfall und Brandgefahren vermeiden.

3. So bleibt beim Picknick und unterwegs kein Abfall zurück

Ein sauberer öffentlicher Raum beginnt bei kleinen Gewohnheiten. Wer Essen oder Getränke mitnimmt, kann auch die spätere Entsorgung bereits einplanen.

Abfallsack mitnehmen: Eine kleine Tüte im Rucksack oder in der Tasche reicht oft aus, um Verpackungen, Servietten und andere Reste bis zum nächsten Abfalleimer aufzubewahren.

Mehrweg statt Einweg: Wiederverwendbare Trinkflaschen, Lunchboxen und Besteck reduzieren die Menge an Abfällen, die überhaupt entstehen.

Auch vermeintlich kleine Gegenstände wie Kaugummis oder Kassenzettel gehören in einen Abfalleimer. Werden sie auf dem Boden zurückgelassen, können sie Reinigungsarbeiten verursachen und die Umwelt belasten.

Gut zu wissen: Littering bezeichnet das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum. Das Bundesamt für Umwelt unterscheidet es von der widerrechtlichen Entsorgung grösserer Abfallmengen.

Wichtig für Hundehalter: Auch gefüllte Hundekotsäcklein gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Sie am Wegrand oder im Gebüsch liegen zu lassen, ist keine ordnungsgemässe Entsorgung.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie vor dem Verlassen einer Sitzbank, eines Picknickplatzes oder einer Bushaltestelle kurz, ob Verpackungen, Zigarettenstummel oder andere Abfälle zurückgeblieben sind. Das dauert wenige Sekunden und hilft, öffentliche Plätze sauber zu halten.

Weitere Informationen: Polizeiliche Präventionstipps und Hinweise für den Alltag finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion