Kanton Zürich: Verdächtige Beobachtung? Kantonspolizei rät im Zweifel zum Anruf bei 117
von belmedia Redaktion Adliswil Altstetten ZH Bachenbülach Dällikon Dietlikon Embrach Glattbrug Hedingen Illnau-Effretikon Nürensdorf Oberhasli Obfelden Öffentlichkeitsarbeit Ottenbach Pfungen polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Stadt Affoltern am Albis Stadt Bassersdorf Stadt Bülach Stadt Dübendorf Stadt Eglisau Stadt Kloten Stadt Opfikon Stadt Regensdorf Stadt Richterswil Stadt Rümlang Stadt Rüti Stadt Schlieren Stadt Thalwil Stadt Uster Stadt Wädenswil Stadt Wallisellen Stadt Wetzikon Stadt Winterthur Stadt Zürich Verbrechen Verkehr & Katastrophen Zürich
Notruf – darf ich deswegen die 117 wählen?
Viele Menschen zögern, die Polizei über die 117 anzurufen. Vielleicht ist es ja doch nichts? Vielleicht störe ich?
Bei verdächtigen Beobachtungen anrufen
Wenn Ihnen etwas verdächtig oder komisch vorkommt: Rufen Sie an.
Unsere Mitarbeitenden in der Einsatzzentrale beurteilen die Situation und entscheiden, ob und welche Massnahmen nötig sind.
Sagen Sie, was Sie sehen und wo Sie sind
Beobachten Sie gerade etwas Verdächtiges? 117 wählen. Sagen Sie uns, was Sie sehen und wo Sie sind.
Lieber einmal frühzeitig anrufen, als später feststellen, dass ein Anruf geholfen hätte.
Keine eigene Beurteilung einer Straftat nötig
Und keine Sorge: Sie müssen nicht selber beurteilen können, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt. Dafür sind wir da.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Screenshot Video Kantonspolizei Zürich