Granit Xhaka verurteilt – Nati-Zukunft erneut im Fokus

Granit Xhaka ist im Zusammenhang mit einem gefälschten Covid-Zertifikat verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Luzern sprach gegen den Captain der Schweizer Nationalmannschaft eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 3000 Franken aus – insgesamt 150’000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Xhaka hat den Entscheid akzeptiert.

Der 34-Jährige bestätigte die Verurteilung am Donnerstag selbst. Er erklärte, bei der Staatsanwaltschaft vollständig ausgesagt, die Verfahrenskosten bereits bezahlt und das Urteil angenommen zu haben. Hintergrund ist ein gefälschtes Covid-Zertifikat, das Xhaka nach eigenen Angaben im Jahr 2022 gekauft hatte.

Sportlich ist die Angelegenheit damit noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Schweizerische Fussballverband nahm den Entscheid zur Kenntnis und erklärte, dass nun die bereits angekündigten Gespräche über die gemeinsame Zukunft geführt werden können. Noch im September war gegen Xhaka wegen des Covid-Zertifikats ein Strafverfahren eröffnet worden.

150’000 Franken – aber bedingt

Die ausgesprochene Geldstrafe beträgt 50 Tagessätze zu je 3000 Franken.

Damit beläuft sich die Summe rechnerisch auf 150’000 Franken. Entscheidend ist jedoch, dass die Strafe bedingt ausgesprochen wurde.

Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Solange Xhaka während dieser Zeit nicht erneut straffällig wird, muss die Geldstrafe nicht vollzogen werden.

Zusätzlich hat er die Verfahrenskosten bereits bezahlt.

Verurteilt wurde Xhaka wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung.

Xhaka akzeptiert das Urteil

Der Schweizer Captain stellte nach Bekanntwerden des Entscheids klar, dass er die Konsequenzen akzeptiert.

Bereits im September hatte Xhaka öffentlich eingeräumt, das gefälschte Zertifikat gekauft zu haben.

Nun erklärte er, dass er bei der Staatsanwaltschaft vollständig ausgesagt und den Entscheid angenommen habe.

Damit ist der strafrechtliche Teil der Angelegenheit für Xhaka zumindest nach aktuellem Stand abgeschlossen.

SFV will Zukunft nun besprechen

Offen bleibt dagegen die sportliche Dimension.

Xhaka hatte den jüngsten Zusammenzug der Nationalmannschaft nach Absprache mit der Verbandsführung ausgelassen.

Der SFV hatte damals angekündigt, die Situation nach Abschluss des Länderspielfensters neu zu beurteilen.

Nach dem Urteil teilte der Verband nun mit, dass es gut sei, dass die Angelegenheit juristisch abgeschlossen sei.

Auf dieser Grundlage sollen die angekündigten Gespräche über die gemeinsame Zukunft geführt werden.

Kein automatischer sportlicher Bann

Die strafrechtliche Verurteilung bedeutet nicht automatisch eine Sperre durch UEFA oder FIFA.

Ob Xhaka künftig wieder für die Schweiz aufgeboten wird, liegt deshalb in erster Linie beim Schweizerischen Fussballverband und bei Nationaltrainer Murat Yakin.

Der Captain besitzt sportlich weiterhin grosse Bedeutung für die Mannschaft.

Gleichzeitig muss der Verband nun entscheiden, wie er mit dem Fehlverhalten seines langjährigen Führungsspielers umgeht.

Klubfussball läuft weiter

Auf seine Einsätze im Klubfussball hat das Urteil zunächst keinen direkten Einfluss.

Xhaka steht weiterhin bei Sunderland unter Vertrag und ist dort eine zentrale Figur im Mittelfeld.

Auch international ist er mit dem englischen Klub im Einsatz.

Die nächste grosse Frage betrifft deshalb nicht seinen Vereinsalltag, sondern die Schweizer Nationalmannschaft.

Ob Xhaka bereits beim nächsten Nati-Zusammenzug zurückkehrt, ist derzeit noch offen.

🇨🇭 XHAKAS URTEIL AUF EINEN BLICK

  • 50 Tagessätze zu je 3000 Franken ergeben eine bedingte Geldstrafe von 150’000 Franken.
  • Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
  • Xhaka hat das Urteil akzeptiert und die Verfahrenskosten bereits bezahlt.
  • Der SFV will nun Gespräche über die weitere gemeinsame Zukunft führen.
📊SCHWEIZ – NATIONS LEAGUE GRUPPE B1
Rang / Team Sp. S U N Pkt.
1. Schweiz 4 4 0 0 12
2. Schottland 4 2 0 2 6
3. Slowenien 4 1 0 3 3
4. Nordmazedonien 4 1 0 3 3

 

Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert