Halloween-Nacht mit fast 300 Einsätzen: Feuerwehrleute mit Steinen beworfen

(Kanton Waadt VD). Die Halloween-Nacht war im Kanton Waadt von zahlreichen Störungen der öffentlichen Ordnung geprägt.

Die Waadtländer Polizeikorps rückten zu fast 300 Ereignissen aus. Trotz mehrerer Angriffe auf die Einsatzkräfte wurden keine Verletzten gemeldet. Das verstärkte Polizeiaufgebot ermöglichte eine präventive und abschreckende Präsenz.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2026.
  • Gebiet: Verschiedene Orte im gesamten Kanton Waadt.
  • Polizeieinsätze: Fast 300 Ereignisse; zusätzlich wurde der normale Polizeibetrieb aufrechterhalten.
  • Vorfälle: Störungen der öffentlichen Ordnung, Brände und verschiedene Straftaten.
  • Jugendliche: Zahlreiche Personen kontrolliert und identifiziert.
  • Sichergestellt: Knallkörper und weitere pyrotechnische Gegenstände.
  • Angriff auf Feuerwehr: Einsatzkräfte bei einem Abfallkübelbrand mit Steinen beworfen.
  • Angriffe auf Polizei: Wiederholt pyrotechnische Gegenstände auf Polizisten abgefeuert.
  • Konsequenzen: Beteiligte Personen werden angezeigt.
  • Polizeipräsenz: Verstärkte Aufgebote an besonders betroffenen Orten.

Fast 300 Polizeieinsätze während der Halloween-Nacht

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November gingen bei der Waadtländer Polizeieinsatzzentrale zahlreiche Anrufe wegen Störungen der öffentlichen Ordnung, Bränden und verschiedener Straftaten ein.

Die Waadtländer Polizeikorps setzten zahlreiche zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und standen an verschiedenen Orten des Kantons bei rund 300 Ereignissen im Einsatz. Parallel zu den unmittelbar mit Halloween zusammenhängenden Vorfällen wurde während der Nacht auch der reguläre Polizeibetrieb sichergestellt.

Feuerwehrleute mit Steinen beworfen – Feuerwerk gegen Polizisten eingesetzt

Zahlreiche Jugendliche wurden kontrolliert und identifiziert. Zudem stellte die Polizei mehrfach Knallkörper und andere pyrotechnische Gegenstände sicher.

Feuerwehrleute wurden während eines Einsatzes bei einem brennenden Abfallkübel mit Steinen beworfen. Auch Polizisten wurden bei mehreren Gelegenheiten mit abgefeuerten pyrotechnischen Gegenständen angegriffen.

Unter den Einsatzkräften wurden keine Verletzten gemeldet. Die betroffenen Personen werden angezeigt.

Verstärkte Polizeipräsenz an besonders betroffenen Orten

Durch die umfangreiche präventive Polizeipräsenz konnten die Einsatzkräfte schneller reagieren und an besonders betroffenen Orten sichtbar präsent sein.

Nach Einschätzung der Polizei trug dies vermutlich dazu bei, mögliche Störer frühzeitig von ihrem Vorhaben abzubringen, deren Aktivitäten zu erschweren und weitere Zwischenfälle zu verhindern.

 

Quelle: Kantonspolizei Waadt
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Waadt


Polizei.news informiert | Sicherheit beim Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk sicher verwenden: Praktische Tipps für Feste und Feiern

Feuerwerk sorgt an vielen Festen für besondere Momente. Damit Raketen, Vulkane und andere pyrotechnische Gegenstände möglichst sicher verwendet werden können, sind die richtige Vorbereitung, genügend Abstand und ein sorgfältiger Umgang wichtig.

1. Feuerwerk richtig aufbewahren

Lagern Sie Feuerwerkskörper in ihrer Originalverpackung an einem trockenen, kühlen Ort. Halten Sie sie von Wärmequellen und offenen Flammen fern.

Kinder sollten keinen unbeaufsichtigten Zugang zu Feuerwerkskörpern haben. Beachten Sie beim Kauf die Altersfreigaben und verwenden Sie ausschliesslich Produkte, die für den vorgesehenen Gebrauch zugelassen sind.

2. Einen geeigneten Abbrennplatz wählen

Feuerwerk benötigt ausreichend Platz. Achten Sie darauf, dass sich keine Menschen, Tiere, Fahrzeuge oder brennbaren Gegenstände im Gefahrenbereich befinden.

Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände finden Sie auf der Verpackung. Sie unterscheiden sich je nach Art und Kategorie des Feuerwerks. Prüfen Sie zudem, ob am vorgesehenen Ort lokale Abbrennverbote oder zeitliche Einschränkungen gelten.

3. Raketen und Vulkane standsicher aufstellen

Raketen benötigen eine geeignete Abschussvorrichtung, die einen sicheren, senkrechten Start ermöglicht. Flaschen oder improvisierte Konstruktionen sind nicht zuverlässig standsicher.

Vulkane und andere bodengebundene Feuerwerkskörper müssen auf einem festen, ebenen Untergrund stehen. Beachten Sie stets die Gebrauchsanleitung des jeweiligen Produkts. Zünden Sie Feuerwerk niemals aus der Hand, sofern dies nicht ausdrücklich für das Produkt vorgesehen ist.

4. Blindgänger niemals sofort erneut anzünden

Manchmal zündet ein Feuerwerkskörper nicht wie vorgesehen. Nähern Sie sich einem solchen Blindgänger nicht unmittelbar und versuchen Sie niemals, ihn ein zweites Mal anzuzünden.

Halten Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein und befolgen Sie die Entsorgungshinweise des Herstellers beziehungsweise der örtlichen zuständigen Stellen. Ein verzögerter Zündvorgang kann gefährlich sein.

5. An Haustiere und Wildtiere denken

Laute Knallgeräusche und Lichtblitze können Tiere erschrecken. Für Hunde und Katzen empfiehlt sich während eines Feuerwerks ein vertrauter Rückzugsort in der Wohnung.

Schliessen Sie nach Möglichkeit Fenster und Türen und lassen Sie empfindliche Haustiere nicht unbeaufsichtigt im Freien. Auch in der Nähe von Ställen und Tiergehegen ist besondere Rücksicht angebracht.

Gut zu wissen: Je nach Feuerwerkskategorie gelten in der Schweiz unterschiedliche Anforderungen an das Mindestalter, die Verwendung und den Erwerb. Die Angaben auf der Verpackung sind deshalb vor dem Einsatz sorgfältig zu lesen.

Praktischer Tipp: Stellen Sie vor dem Abbrennen einen Eimer Wasser bereit und bestimmen Sie eine nüchterne, verantwortliche Person für den Umgang mit dem Feuerwerk. Kinder und Zuschauende bleiben ausserhalb des Sicherheitsbereichs.

Weitere Sicherheitstipps: Allgemeine Informationen zu Prävention und Sicherheit im Alltag finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion