Wolfsüberwachung: Rechtsgrundlage für Sender im Kanton Glarus
von belmedia Redaktion Allgemein Natur & Umwelt News tierwelt.news Wildtiere
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einer Rechtsgrundlage für ein Pilotprojekt zum Besendern von Wölfen zuzustimmen und eine entsprechende Motion als erledigt abzuschreiben.
Im 25. April 2023 reichten Landrat Franz Freuler, Glarus, und Unterzeichnende die Motion „Ergänzung des Artikels 14 der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz“ ein.
Sie fordern darin, dass der Regierungsrat das Wolfsmonitoring stark erweitert und schadenstiftende Grossraubtiere wie den Wolf mit Sendern versieht.
Auf vier Jahre befristet
Der Regierungsrat beantragte dem Landrat, den Vorstoss abzulehnen. Dieser überwies die Motion jedoch am 8. November 2023. In der Umsetzung führt der Regierungsrat nun ein neues Kapitel in der Jagdverordnung ein, um ein Pilotprojekt zum Wolfsmonitoring zu regeln und so die rechtlichen Grundlagen für das Projekt zu schaffen. Darin wird unter anderem festgehalten, dass nach Möglichkeit in jedem im Kanton Glarus ansässigen Wolfsrudel, welches bereits Schäden an Nutztieren verursacht hat, ein bis zwei Tiere mit einem Sender versehen werden.
Dabei muss beachtet werden, dass das Besendern von Wölfen eine Genehmigung des Bundes erfordert. Der Beginn des Pilotprojekts hängt deshalb vom Zeitpunkt der Erteilung einer Bewilligung des Bundes ab. Die Motion legt die Dauer des Projekts auf vier Jahre fest, weshalb die Verordnungsänderung auf vier Jahre befristet wird.
Verpflichtungskredit notwendig
Neben personellen Ressourcen sind auch finanzielle Mittel für Drittaufträge und Material nötig. Die vorliegende Verordnungsänderung zum kantonalen Jagdgesetz sowie ein Verpflichtungskredit über 330’000 Franken für die Umsetzung des Pilotprojekts Wolfsmonitoring werden dem Landrat zur Zustimmung empfohlen. Die Motion Freuler soll als erledigt abgeschrieben werden.
Quelle: Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus
Bildquelle: Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus