Schweizer Mietrecht im Überblick: Rechte und Pflichten beim Wohnungswechsel

Ein Wohnungswechsel bedeutet mehr als einfaches Umziehen – in der Schweiz müssen Fristen eingehalten, Verträge geprüft und gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, vermeidet böse Überraschungen.

Ein reibungsloser Übergang von einer Mietwohnung zur nächsten setzt gutes Timing, Klarheit über Vertragsbedingungen und Bewusstsein für gesetzliche Vorgaben voraus. Dieser Artikel beleuchtet zentrale Aspekte des Mietrechts beim Wohnungswechsel: Kündigung und Kündigungsfristen, Ein- und Auszug, Nachmieterschaft, Mietvertrag und Wohnungsübergabe.

Kündigung und Kündigungsfristen



Beim Wechsel zu einer neuen Wohnung steht zunächst die Kündigung der bisherigen Mietwohnung an. Gesetzlich gilt für Wohnräume in der Schweiz eine Mindestfrist von drei Monaten – sofern im Mietvertrag keine längere Frist vereinbart wurde.

Wenn der Mietvertrag keine konkreten Kündigungstermine nennt, gelten die ortsüblichen Daten – häufig etwa 31. März, 30. Juni oder 30. September in vielen Kantonen.

Um Konflikte zu vermeiden, ist anzuraten: Erst neuen Mietvertrag unterzeichnen, dann alte Wohnung kündigen.

Einzug und Auszug: Rechte und Pflichten

Beim Auszug gilt: Die alte Wohnung ist spätestens am letzten Tag der Mietdauer in vertragsgemässem Zustand abzugeben. Ein Abgabeprotokoll empfiehlt sich.

Beim Einzug in die neue Wohnung gilt: Der Mietbeginn ist im Mietvertrag festgelegt – oft ist der Einzugstag der erste Tag der Mietdauer. Ist dieser ein Sonntag, Feiertag oder laut Mietvertrag nicht geeignet, verschiebt sich der Einzug üblicherweise auf den nächsten Werktag.

Zusätzlich sind Meldungen an Behörden nötig: Vermieter haben die Pflicht, Zu- und Auszüge ihrer Mietenden der Einwohnerkontrolle zu melden.

Nachmieterschaft und ausserterminlicher Auszug

Wer ausserhalb der vereinbarten Kündigungsfrist ausziehen möchte, kann eine Nachmieterschaft vorschlagen. Mieter haben in der Schweiz das Recht, eine zahlungsfähige, zumutbare Nachmieterin oder einen zumutbaren Nachmieter zu stellen – doch die Vermieterin oder der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese Person anzunehmen.

Sobald eine solche Nachmieterschaft von der Vermieterschaft akzeptiert wird, entfällt die Pflicht zur Mietzahlung ab dem Zeitpunkt der Übernahme. Ohne eine akzeptierte Nachmieterin oder einen akzeptierten Nachmieter haftet die Mieterschaft weiterhin bis zum ordentlichen Kündigungstermin.



Mietvertrag, Unterhalt und bauliche Massnahmen

Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten: Der Vermieter hat die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben und während der Mietdauer zu erhalten. Der Mieter muss den Mietzins bezahlen und die Wohnung sorgsam behandeln.

Bauliche Änderungen durch Mieterinnen oder Mieter sind im Allgemeinen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Ist dies nicht gegeben, kann Ersatz verlangt werden oder gar eine Kündigung erfolgen.

Wohnungsübergabe und Schlussabrechnung

Die Wohnungsabgabe sollte gut vorbereitet werden: Mängel aufnehmen, Schlüssel vollständig übergeben und das Übergabeprotokoll erstellen. Der Vermieter oder die Vermieterin muss nach Auszug die Depotabrechnung sowie allfällige Nachforderungen oder Rückzahlungen zeitnah vornehmen.

Komplikationen im Abgabemodus können zu Verzögerungen bei Depot­rückerstattung oder Konflikten führen.

Praxis-Checkliste für den Wohnungswechsel

  • Neuer Mietvertrag sorgfältig prüfen – Mietzins, Nebenkosten, Mietdauer und Kündigungsfristen.
  • Erst neuen Vertrag unterzeichnen, dann vorherige Wohnung kündigen.
  • Auf Kündigungstermin und Mindestfrist (meist drei Monate) achten.
  • Nachmieterschaft frühzeitig vorschlagen, wenn ausserterminlich ausgezogen werden soll.
  • Wohnungsabgabe mit Protokoll planen, Zustand dokumentieren, Schlüssel vollständig übergeben.
  • Einzug gut timen – kein Bezug am Sonntag/Feiertag ohne Absprache.
  • Behördenmeldung nicht vergessen – Vermieterpflichten zur Drittmeldung beachten.

Tipp: Transparente Kommunikation mit Vermieterschaft, rechtzeitige Planung und genaue Dokumentation schützen vor Mietrechtsstreitigkeiten und sichern einen reibungslosen Wohnungswechsel.

Fazit

Ein Wohnungswechsel in der Schweiz bleibt trotz der komplexen gesetzlichen Lage gut planbar. Mit Kenntnis der Kündigungsfristen, Bewusstsein über Nachmieterschaft, sorgfältiger Vorbereitung der Wohnungsabgabe und sauberem Mietvertrags-Check gelingt der Wechsel ohne böse Überraschungen. Wer seine Rechte kennt und die Pflichten ernst nimmt, setzt die beste Basis für ein neues Zuhause.

 

Quelle: umzugtipps.com-Redaktion
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