Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Wie Mietshäuser von Solarstrom profitieren
von belmedia Redaktion Allgemein Dienstleistungen Immobilien News Produkte Umzugsplanung umzugstipps.com
Mit der Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung können mehrere Wohnungen in einem Haus gemeinsam Strom von einer Solaranlage auf dem Dach nutzen. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll Photovoltaik auf Mietshäusern attraktiv machen. Gebäudeeigentümer, die ihre Mietparteien mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage beliefern, gelten bislang als Energieversorgungsunternehmen. „Rechtlich kompliziert und sehr bürokratisch“, nennt Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale den so genannten Mieterstrom. „Und ein Grund, warum immer noch die meisten Mietshäuser keine Photovoltaikanlage haben“, ergänzt der Verbraucherschützer.
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