Flüssigkeiten im Fluggepäck richtig verpacken: So bleiben Koffer und Inhalt geschützt

Shampoo, Sonnencreme, Parfum oder eine Flasche Wein lassen sich im Aufgabegepäck meist problemlos transportieren. Die bekannte 100-Milliliter-Regel gilt dort grundsätzlich nicht. Dennoch dürfen längst nicht alle Flüssigkeiten in den Koffer: Brennbare Produkte, hochprozentiger Alkohol und bestimmte Sprays unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften.

Undichte Verschlüsse stellen ein weiteres Risiko dar. Beim Verladen wirken Stösse auf das Gepäck, während Temperatur- und Druckschwankungen den Inhalt zusätzlich beanspruchen können. Eine durchdachte Verpackung schützt deshalb nicht nur Flaschen und Tuben, sondern auch Kleidung, elektronische Geräte und den Koffer anderer Reisender.

Die 100-Milliliter-Regel gilt nicht für den aufgegebenen Koffer

Die Beschränkung auf Behälter mit höchstens 100 Millilitern gehört zur Sicherheitskontrolle des Handgepäcks. Im Aufgabegepäck dürfen gewöhnliche Flüssigkeiten wie Duschgel, Shampoo, Hautcreme, Mundspülung oder Getränke daher auch in grösseren Flaschen mitreisen. Ein durchsichtiger Ein-Liter-Beutel ist für diese Produkte ebenfalls nicht vorgeschrieben.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Inhalt des Koffers unbegrenzt oder ungeprüft bleibt. Luftfahrtvorschriften unterscheiden zwischen gewöhnlichen Reiseartikeln und gefährlichen Gütern. Zusätzlich können Fluggesellschaften, Abflugländer, Transitstaaten und Zielländer eigene oder weitergehende Regeln anwenden.

Wer neben dem Koffer auch ein Bordgepäckstück vorbereitet, findet im Beitrag «Handgepäck richtig packen: Masse, Flüssigkeiten, Elektronik und Medikamente» eine separate Übersicht. Diese Trennung ist wichtig, denn ein Produkt kann im Aufgabegepäck zulässig sein, an der Sicherheitskontrolle für das Handgepäck aber zurückgewiesen werden.

Kosmetik und Toilettenartikel: erlaubt, aber mengenmässig begrenzt

Zu den typischen Flüssigkeiten im Reisekoffer zählen Körperpflegeprodukte, Parfum, Haarspray, Rasierschaum und medizinische Artikel. Solche Produkte sind im Aufgabegepäck in der Regel erlaubt, wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Bei Aerosolen und vergleichbaren Artikeln gelten jedoch Höchstmengen.

Bei SWISS dürfen Toilettenartikel und medizinische Produkte einschliesslich Aerosolen zusammen grundsätzlich eine Nettomenge von zwei Kilogramm beziehungsweise zwei Litern pro Person nicht überschreiten. Für einzelne Behälter gelten zusätzliche Limiten. Da sich die Bedingungen je nach Fluggesellschaft unterscheiden können, ist vor der Abreise immer die Regelung der tatsächlich ausführenden Airline massgebend.

Spraydosen benötigen eine Schutzkappe oder eine andere Vorrichtung, die ein unbeabsichtigtes Auslösen des Ventils verhindert. Ein lose aufgesteckter Deckel reicht kaum, wenn er sich zwischen Kleidungsstücken lösen kann. Stark verbeulte, beschädigte oder undichte Dosen gehören grundsätzlich nicht ins Reisegepäck.


Flüssige Pflegeprodukte sollten einzeln verschlossen und zusätzlich in einen dichten Beutel gepackt werden.

Parfum und alkoholhaltige Kosmetik

Parfum, Eau de Toilette und alkoholhaltige Pflegeprodukte zählen ebenfalls zu den Toilettenartikeln. Handelsübliche Mengen für den persönlichen Bedarf sind meist zulässig. Mehrere grosse Flaschen können jedoch die erlaubte Gesamtmenge überschreiten oder bei der Kontrolle den Eindruck eines gewerblichen Transports erwecken.

Die Originalverpackung erleichtert die Identifikation des Produkts. Unbeschriftete Reiseflaschen sind bei gewöhnlichem Shampoo nicht grundsätzlich verboten, können aber Rückfragen auslösen. Bei leicht entzündlichen, medizinischen oder chemischen Flüssigkeiten sollte auf das Umfüllen vollständig verzichtet werden.

Alkohol: Der Alkoholgehalt entscheidet

Für alkoholische Getränke gelten besondere Abstufungen. Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 24 Vol.-% fallen luftfahrtrechtlich normalerweise nicht unter die Beschränkungen für hochprozentigen Alkohol. Trotzdem bleiben das zulässige Gepäckgewicht sowie die Einfuhr- und Zollvorschriften am Zielort zu beachten.

Getränke mit mehr als 24 und höchstens 70 Vol.-% dürfen bei vielen Fluggesellschaften nur in handelsüblichen Originalverpackungen mitgeführt werden. Häufig gilt eine Obergrenze von fünf Litern pro Person, wobei ein einzelnes Gefäss nicht mehr als fünf Liter enthalten darf. Alkohol mit mehr als 70 Vol.-% ist im Hand- und Aufgabegepäck verboten.

Eine bereits geöffnete Spirituosenflasche ist riskanter als eine ungeöffnete Originalflasche. Neben möglichen Sicherheitsfragen steigt die Gefahr, dass der Verschluss nachgibt. Für Wein, Spirituosen und andere Glasflaschen empfiehlt sich deshalb eine flüssigkeitsdichte Flaschenhülle mit saugfähiger Einlage.

Diese Flüssigkeiten dürfen nicht in den Koffer

Brennbare Flüssigkeiten sind keine gewöhnlichen Reiseartikel. Benzin, Brennspiritus, Farbverdünner, Lösungsmittel, bestimmte Lacke und leicht entzündliche Reinigungsmittel dürfen weder im Aufgabegepäck noch im Handgepäck mitgeführt werden. Das gilt auch für kleine Restmengen in gebrauchten Behältern.

Ebenso problematisch sind ätzende Chemikalien, giftige Stoffe und Behälter mit unbekanntem Inhalt. Selbstverteidigungssprays wie Pfeffer- oder Tränengasspray sind ebenfalls verboten. Produkte mit Gefahrensymbolen sollten deshalb nicht allein nach ihrem Alltagszweck beurteilt werden.

Auch Campingausrüstung verdient eine genaue Kontrolle. Gaskartuschen, flüssige Brennstoffe und Brennpasten sind im normalen Passagiergepäck nicht zulässig. Bei Kochern und Treibstoffbehältern können bereits Rückstände oder Dämpfe genügen, damit eine Beförderung abgelehnt wird.

Wie häufig problematische Gegenstände im Reisegepäck auftauchen, zeigt der Beitrag «Schweiz: 180’000 gefährliche Gegenstände 2024 am Flughafen Zürich sichergestellt». Neben Spraydosen wurden am Flughafen Zürich unter anderem Powerbanks, Gasbehälter und brennbare Stoffe aus Gepäckstücken entfernt.


Ein geschlossener Kulturbeutel sorgt für Ordnung, ersetzt jedoch keine auslaufsichere Einzelverpackung.

So bleiben Flaschen und Tuben dicht

Der erste Schritt ist eine genaue Kontrolle der Behälter. Deckel müssen unbeschädigt sein, Gewinde sauber greifen und Pumpverschlüsse zuverlässig verriegeln. Fast leere, spröde oder bereits undichte Verpackungen sollten vor der Reise ersetzt werden.

Bei Schraubverschlüssen kann ein kleines Stück Frischhaltefolie zwischen Flaschenöffnung und Deckel eine zusätzliche Barriere bilden. Danach wird jeder Behälter einzeln in einen stabilen, verschliessbaren Kunststoffbeutel gelegt. Dünne Einkaufssäcke bieten nur wenig Schutz und reissen unter Belastung schnell.

Saugfähiges Material im Beutel begrenzt den Schaden, falls dennoch Flüssigkeit austritt. Geeignet sind beispielsweise Küchenpapier oder ein kleiner saugfähiger Beutelzusatz. Der Beutel sollte so gross sein, dass er sich ohne Spannung vollständig verschliessen lässt.

Die richtige Position im Koffer

Schwere Flaschen gehören nicht unmittelbar an die Aussenschale. Sicherer ist eine Position in der Koffermitte, umgeben von weicher Kleidung. Zwischen zwei Glasbehältern muss ausreichend Polster liegen, damit sie bei einem Aufprall nicht gegeneinanderschlagen.

Schuhe können kleine, robuste Flaschen zusätzlich schützen. Empfindliche Glasgefässe benötigen dagegen eine gepolsterte Flaschenhülle oder einen stabilen Sekundärbehälter. Nur ein Handtuch um eine Weinflasche zu wickeln, schützt zwar vor leichten Stössen, hält ausgelaufene Flüssigkeit aber nicht zuverlässig zurück.

Der Koffer darf nicht so stark gefüllt sein, dass Druck auf Pumpköpfe, Deckel oder Glasflaschen entsteht. Zugleich sollten die Behälter nicht lose im Gepäck rollen können. Eine kompakte, aber nicht gequetschte Packordnung bietet den besten Schutz.


Kosmetik in stabilen Behältern lässt sich zwischen weichen Kleidungsstücken vor Stössen schützen.

Medikamente besser nicht ausschliesslich aufgeben

Flüssige Medikamente dürfen je nach Präparat im Aufgabegepäck mitgeführt werden. Unentbehrliche Arzneimittel sollten dennoch nicht ausschliesslich im aufgegebenen Koffer reisen. Verspätetes oder fehlgeleitetes Gepäck könnte sonst die medizinische Versorgung unterbrechen.

Im Handgepäck gelten für notwendige flüssige Medikamente Ausnahmen von den allgemeinen Flüssigkeitsbeschränkungen. Eine ärztliche Bestätigung, das Rezept und die Originalverpackung erleichtern die Kontrolle, besonders bei grösseren Mengen, Spritzen oder kühlpflichtigen Präparaten. Für die konkrete Reise sollten die Vorgaben des Abflug- und Transitflughafens geprüft werden.

Kühlakkus, Trockeneis und spezielle medizinische Kühlsysteme können eigenen Transportregeln unterliegen. Die Fluggesellschaft sollte deshalb frühzeitig über solche Anforderungen informiert werden. Medikamente dürfen ausserdem weder gefrieren noch längere Zeit ausserhalb ihres vorgeschriebenen Temperaturbereichs liegen.

Lebensmittel, Öl und Saucen

Olivenöl, Honig, Konfitüre, Saucen und andere flüssige oder streichfähige Lebensmittel können meist im Aufgabegepäck transportiert werden. Glasflaschen und Gläser benötigen jedoch dieselbe sorgfältige Verpackung wie alkoholische Getränke. Öl ist besonders problematisch, weil bereits eine kleine undichte Stelle einen grossen Teil des Kofferinhalts verunreinigen kann.

Die Erlaubnis zur Beförderung im Flugzeug ist nicht mit einer Einfuhrerlaubnis gleichzusetzen. Am Reiseziel können tierische Erzeugnisse, Pflanzenprodukte, selbst hergestellte Lebensmittel oder grössere Alkoholmengen beschränkt sein. Transit- und Rückreisebestimmungen sind ebenfalls einzubeziehen.

Selbst abgefüllte Saucen oder Getränke in unbeschrifteten Flaschen lassen sich bei einer Kontrolle kaum eindeutig identifizieren. Original verschlossene Handelsverpackungen sind daher die bessere Wahl. Bei hausgemachten Produkten empfiehlt sich zumindest eine klare, haltbare Beschriftung, sofern deren Einfuhr überhaupt zulässig ist.

Powerbanks und elektronische Geräte getrennt betrachten

Beim Packen von Flüssigkeiten geraten elektronische Geräte leicht aus dem Blick. Powerbanks und Ersatzakkus gehören wegen ihrer Lithiumbatterien nicht ins Aufgabegepäck. Sie müssen entsprechend den Vorgaben der Airline im Handgepäck oder am Körper transportiert werden.

Elektronische Geräte im aufgegebenen Koffer müssen vollständig ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sowie Beschädigung geschützt sein. Sie sollten nicht unmittelbar neben Parfum, Aerosolen oder anderen brennbaren Artikeln liegen. Für Geräte mit besonders leistungsstarken Akkus kann eine vorherige Genehmigung erforderlich sein.



Batterien im Reisegepäck – SWISS: Ein Gefahrgutexperte der Fluggesellschaft erklärt, weshalb Powerbanks und Ersatzbatterien nicht in den aufgegebenen Koffer gehören.

Vor dem Abflug die konkrete Verbindung prüfen

Entscheidend sind die Vorschriften der ausführenden Fluggesellschaft und nicht allein jene des Unternehmens, bei dem das Ticket gekauft wurde. Bei Codeshare-Verbindungen kann ein anderer Carrier den Flug durchführen. Auch für Anschluss- und Rückflüge sollten die jeweiligen Regeln separat geprüft werden.

Flughäfen und Airlines können verdächtige oder unzulässige Gegenstände aus dem Gepäck entfernen. Je nach Produkt ist eine spätere Rückgabe nicht möglich. Die Annahme am Check-in bedeutet zudem nicht automatisch, dass jeder Gegenstand im Koffer für den Lufttransport zugelassen ist.

Vor dem Schliessen des Koffers lohnt sich deshalb eine letzte Kontrolle: Sind alle Produkte eindeutig erkennbar, sämtliche Verschlüsse gesichert und Glasbehälter gepolstert? Befinden sich Powerbanks, Ersatzakkus, Feuerzeuge und wichtige Medikamente am richtigen Ort? Stimmen Gesamtgewicht und Mengen mit den Vorgaben der Airline überein?

Bei ausgelaufenem oder beschädigtem Gepäck

Tritt nach der Ankunft Flüssigkeit aus dem Koffer aus, sollte das Gepäck möglichst noch im Flughafenbereich kontrolliert werden. Sichtbare Schäden werden direkt bei der Gepäckermittlung beziehungsweise beim zuständigen Schalter gemeldet. Fotos vom Koffer, dem beschädigten Behälter und dem betroffenen Inhalt helfen bei der Dokumentation.



Quittungen und Buchungsunterlagen sollten aufbewahrt werden. Ob eine Fluggesellschaft für beschädigte Kleidung oder zerbrochene Flaschen haftet, hängt unter anderem von der Verpackung und den Beförderungsbedingungen ab. Bei zerbrechlichen, verderblichen oder unzureichend verpackten Gegenständen kann die Haftung eingeschränkt sein.

Eine kleine Packreserve verhindert viele Schwierigkeiten: zwei stabile Beutel, etwas saugfähiges Material und eine gepolsterte Flaschenhülle benötigen kaum Platz. Damit lassen sich auch Einkäufe auf der Rückreise sicherer verstauen.


Auf Förderanlagen und beim Umladen muss ein Koffer Stösse, Druck und wechselnde Positionen aushalten.

Sicher packen in wenigen Schritten

Gewöhnliche Pflegeprodukte und viele Getränke dürfen im Aufgabegepäck in grösseren Behältern reisen. Die 100-Milliliter-Regel des Handgepäcks ist dort nicht ausschlaggebend. Mengenbegrenzungen für Toilettenartikel, Aerosole und Alkohol bleiben jedoch bestehen.

Brennbare, ätzende, giftige oder nicht identifizierbare Flüssigkeiten gehören nicht in den Koffer. Jede zulässige Flasche sollte dicht verschlossen, einzeln verpackt und in der Mitte des Gepäcks gepolstert werden. Wichtige Medikamente und Lithium-Ersatzbatterien benötigen dagegen einen Platz im Handgepäck.

Die verbindliche Prüfung erfolgt stets anhand der aktuellen Vorgaben der Airline, der beteiligten Flughäfen und der Einfuhrbestimmungen am Reiseziel. So bleibt der Koffer trocken und eine unerwartete Gepäckkontrolle führt nicht zum Verlust mitgebrachter Produkte.

 

Bildquellen: Titelbild: Shutterstock/Janon Stock; Bild 1: Shutterstock/New Africa; Bild 2: Shutterstock/munyi.imagery; Bild 3: Shutterstock/ViktoriiaNovo; Bild 4: Shutterstock/lunopark