Kanton Basel-Landschaft: Strafrecht ermöglicht Vorgehen gegen Stalking seit 1. Januar 2026
von belmedia Redaktion +Instagram-CH Basel-Landschaft Bedrohung Kantonspolizei Öffentlichkeitsarbeit Organisationen polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Stadt Allschwil Stadt Liestal Stadt Muttenz Stadt Pratteln Stadt Reinach BL Verbrechen
Seit dem 1. Januar 2026 ist Stalking in der Schweiz ein Straftatbestand. Stalking bedeutet, wiederholt verfolgt, kontrolliert oder belästigt zu werden, oft nach einer Trennung.
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