Rollstuhlservice am Flughafen: Anmeldung und richtige Ansprechstelle
von belmedia Redaktion Airlines Allgemein Alltag Flug flughafen.ch Flugzeug nachrichtenticker.ch News Prävention Recht Reisen reiseziele.ch Sicherheit Tipps tourismus.ch Transport Trips Verkehr Vital
Wer am Flughafen längere Wege, Treppen oder den Einstieg ins Flugzeug nicht ohne Unterstützung bewältigen kann, sollte den Rollstuhlservice möglichst bereits bei der Flugbuchung anmelden. Zuständig ist in der Regel die Fluggesellschaft, das Reisebüro oder der Reiseveranstalter – nicht der Assistenzdienst am Terminal. Als verbindliche Orientierung gilt eine Anmeldung spätestens 48 Stunden vor dem Abflug. Dabei reicht der Hinweis „Rollstuhl benötigt“ oft nicht aus: Für einen passenden Ablauf muss klar sein, welche Strecken selbstständig möglich sind, ob Treppen bewältigt werden können und ob die Begleitung bis zum Flugzeugsitz erforderlich ist.
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