Immobilien

Alte Bahnhöfe als Baudenkmäler: Architektur, Verkehr und Ortsgeschichte

Alte Bahnhöfe sind gebaute Chroniken des Industriezeitalters. Empfangshallen, Perrondächer und Güterschuppen erzählen vom Aufstieg der Eisenbahn, vom Wachstum der Städte und von einer neuen Erfahrung der Entfernung. Viele Anlagen prägen ihren Ort bis heute: als Verkehrsknoten, Orientierungspunkt und öffentliches Bauwerk mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Erhaltung dieser Architektur verlangt mehr als eine restaurierte Fassade. Historische Substanz, barrierefreie Zugänge, leistungsfähige Perrons und neue Nutzungen müssen zu einem funktionierenden Ganzen verbunden werden. Gerade darin liegt die besondere Qualität eines Bahnhofsdenkmals: Es bewahrt Geschichte, während der Betrieb weiterläuft.

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Steildach richtig konstruieren: Tragwerk, Dämmung und Eindeckung im System

Ein Steildach funktioniert als abgestimmtes System: Das Tragwerk leitet Eigengewicht, Schnee und Wind in das Gebäude ab. Die Dämmung begrenzt Wärmeverluste, eine luftdichte Ebene schützt die Konstruktion vor feuchter Raumluft, das Unterdach führt eingedrungenes Wasser ab und die Eindeckung übernimmt den direkten Wetterschutz. Schwachstellen entstehen meist dort, wo diese Ebenen unterbrochen werden. Dachform, Neigung und Materialwahl prägen die Architektur eines Gebäudes. Für die technische Qualität sind jedoch die weniger sichtbaren Details entscheidend: Anschlüsse an Traufe und First, Durchdringungen, Befestigungen, Lüftungswege und die lückenlose Verbindung der Schutzschichten. Ein langlebiges Steildach wird deshalb von innen nach aussen und zugleich vom Tragwerk bis zum letzten Ziegel geplant.

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Einbruchschutz für Wohnungen und Häuser: Schwachstellen systematisch prüfen

Wirksamer Einbruchschutz entsteht nicht durch ein einzelnes Schloss, eine Kamera oder eine Alarmanlage. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus richtigem Verhalten, mechanischen Sicherungen und ergänzender Technik. Eine systematische Prüfung beginnt deshalb an der Grundstücksgrenze oder am Hauseingang und folgt möglichen Zugangswegen bis in die Wohnräume. Türen, Fenster, Keller, Balkone und Nebenräume werden dabei ebenso berücksichtigt wie Beleuchtung, Schlüsselorganisation und Abläufe bei Abwesenheit. Wohnungen und Einfamilienhäuser weisen unterschiedliche Schwachstellen auf. Im Mehrfamilienhaus spielen Gemeinschaftseingang, Treppenhaus und Wohnungstür eine zentrale Rolle. Beim Einfamilienhaus kommen leicht erreichbare Fenster, Terrassentüren, Lichtschächte, Garagen und schlecht einsehbare Gebäudeseiten hinzu. Keine Massnahme kann einen Einbruch mit Sicherheit verhindern. Gut abgestimmte Hindernisse erhöhen jedoch den erforderlichen Aufwand, erschweren ein unbemerktes Eindringen und verbessern die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Reaktion.

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Backstein, Kalksandstein oder Porenbeton: Welches Mauerwerk passt zum Bauprojekt?

Backstein, Kalksandstein und Porenbeton können tragende und nicht tragende Wände bilden, setzen ihre Stärken aber an unterschiedlichen Stellen ein. Backstein ermöglicht ausgewogene und vielseitige Wandaufbauten, Kalksandstein verbindet hohe Masse mit Tragfähigkeit und Schallschutz, Porenbeton bietet geringes Gewicht und eine gute Wärmedämmung. Die richtige Wahl entsteht deshalb aus der Aufgabe der Wand und nicht aus einem pauschalen Materialurteil. Für Aussenwand, Wohnungstrennwand, Keller oder Innenausbau gelten andere Prioritäten. Statik, Wärme, Schall, Feuchte, Brand, Befestigung und Bauablauf müssen gemeinsam betrachtet werden. Auch innerhalb einer Steinfamilie unterscheiden sich Rohdichte, Festigkeit, Lochbild, Geometrie und Zulassung deutlich. Verbindlich sind immer die Fachplanung, die Schweizer Normen und der dokumentierte Systemaufbau.

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Flexible Wohnungsgrundrisse: So bleibt das Zuhause für jede Lebensphase passend

Eine Wohnung muss oft länger funktionieren als die Lebenssituation, für die sie ursprünglich geplant wurde. Aus einem Arbeitszimmer wird ein Kinderzimmer, Geschwister benötigen getrennte Rückzugsorte und nach dem Auszug der Kinder entsteht Platz für Gäste, Pflege oder eine teilweise Vermietung. Flexible Wohnungsgrundrisse schaffen dafür räumliche Reserven, ohne dauerhaft unnötig grosse Flächen vorzuhalten. Anpassungsfähigkeit entsteht selten durch spektakuläre Technik. Entscheidender sind gut proportionierte Zimmer, klug gesetzte Türen und Fenster, nichttragende Trennwände sowie Installationen, die spätere Veränderungen zulassen. Ein solcher Grundriss reagiert auf Familiengründung, Homeoffice, Trennung, Alter oder eingeschränkte Mobilität und trägt dazu bei, Wohnraum über Jahrzehnte sinnvoll zu nutzen.

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Bauen & Modernisieren 2026: Vier Tage frischer Ideen für das Eigenheim in Zürich

Vom 17. bis 20. September 2026 wird die Messe Zürich zum Treffpunkt für Eigenheimbesitzer, Bauherren und Fachleute: Die 55. Bauen & Modernisieren präsentiert aktuelle Lösungen rund um Bauen, Sanieren, Wohnen und Energie. Während vier Messetagen zeigen rund 140 Aussteller ihre Produkte, Dienstleistungen und Innovationen. Ergänzt wird die Ausstellung durch etwa 40 Fachvorträge und mehrere thematische Foren.

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Dachwohnung einrichten: Schrägen, Licht und niedrige Zonen nutzen

Dachwohnungen besitzen einen eigenen räumlichen Charakter: Schrägen verändern die nutzbare Höhe, Dachfenster lenken das Tageslicht und niedrige Randbereiche verlangen andere Lösungen als gewöhnliche Zimmerwände. Eine gelungene Einrichtung arbeitet mit diesen Besonderheiten. Hohe Zonen übernehmen Laufwege und Arbeitsplätze, während Flächen unter den Schrägen als Stauraum, Sitzbereich oder ruhiger Rückzugsort dienen. Entscheidend ist eine Planung, die Raumhöhe, Licht, Möblierung und sommerlichen Wärmeschutz gemeinsam betrachtet. Niedrige Möbel, massgefertigte Einbauten und eine mehrstufige Beleuchtung können schwierige Winkel sinnvoll erschliessen. Bei Veränderungen an Dach, Dämmung, Fenstern oder tragenden Bauteilen müssen jedoch Bauphysik, Brandschutz und kantonale beziehungsweise kommunale Vorschriften fachlich geprüft werden.

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Altersgerechtes Wohnen vorbereiten: Komfort verbessern, bevor Einschränkungen entstehen

Altersgerechtes Wohnen beginnt idealerweise nicht erst dann, wenn Treppen, Schwellen oder eine Badewanne zum konkreten Hindernis werden. Viele Anpassungen erhöhen bereits heute den Wohnkomfort: gut beleuchtete Wege, leichtgängige Türen, eine bodenebene Dusche, ausreichend Bewegungsfläche und bequem erreichbarer Stauraum sind für viele Lebensphasen praktisch. Wer bei Renovationen und Neuanschaffungen früh auf Anpassbarkeit achtet, kann spätere Eingriffe vereinfachen und die Möglichkeit erhalten, länger selbständig im vertrauten Zuhause zu leben. Dabei muss eine Wohnung keineswegs wie eine Pflegeeinrichtung aussehen. Zukunftsfähige Lösungen bleiben häufig nahezu unsichtbar. Entscheidend sind Grundriss, Zugänglichkeit und die Frage, welche Bereiche bei veränderter Mobilität ohne grossen Umbau angepasst werden können. Das Bundesamt für Wohnungswesen nennt für hindernisfreies Wohnen drei grundlegende Prinzipien: Stufen vermeiden, ausreichende Durchgangsbreiten schaffen und genügend Bewegungsflächen vorsehen. Diese Punkte lassen sich bei vielen ohnehin geplanten Renovationen früh berücksichtigen.

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Die erste eigene Wohnung: Einrichtung, Versicherungen und Organisation

Die erste eigene Wohnung bedeutet mehr Selbstständigkeit, bringt aber gleichzeitig eine Reihe neuer Aufgaben mit sich. Mietvertrag, Kaution, Versicherungen, Strom, Internet, Anmeldung am Wohnort und eine komplette Grundausstattung müssen plötzlich selbst organisiert werden. Wer diese Punkte in einer sinnvollen Reihenfolge angeht, vermeidet unnötige Anschaffungen und finanzielle Überraschungen. Entscheidend ist deshalb nicht, die Wohnung bereits am ersten Tag vollständig einzurichten, sondern zuerst jene Grundlagen zu schaffen, die den Alltag sicher und zuverlässig funktionieren lassen. Die wichtigste Vorbereitung beginnt noch vor dem Einzug mit einem realistischen Budget. Neben Mietzins und Nebenkosten entstehen Ausgaben für Strom, Telekommunikation, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität, Steuern und die Einrichtung. Hinzu kommen einmalige Beträge wie Mietkaution und Umzugskosten. Budgetberatung Schweiz empfiehlt, alle monatlichen und jährlichen Fixkosten gemeinsam zu betrachten und für unregelmässige Rechnungen Rückstellungen einzuplanen. Gerade bei der ersten eigenen Wohnung verhindert diese Gesamtsicht, dass ein scheinbar tragbarer Mietzins den verfügbaren finanziellen Spielraum stärker einschränkt als erwartet.

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Umzug innerhalb der Schweiz: Die vollständige Planung von der Kündigung bis zur Übergabe

Ein Umzug innerhalb der Schweiz beginnt lange vor dem ersten gepackten Karton. Mietvertrag, Kündigungsfrist, Zügeltermin, Umzugsunternehmen, Adressänderungen, Reinigung und Wohnungsabgabe greifen zeitlich ineinander. Wer diese Schritte in der falschen Reihenfolge angeht, riskiert unnötige Doppelbelastungen, Zeitdruck oder Schwierigkeiten bei der Übergabe. Besonders wichtig ist deshalb ein klarer Ablauf: zuerst den neuen Vertrag sichern, danach die bisherige Wohnung korrekt kündigen und anschliessend Logistik, Administration und Abgabe systematisch vorbereiten. Viele Aufgaben lassen sich mehrere Wochen im Voraus erledigen. Andere gehören bewusst in die letzten Tage vor dem Zügeltermin. Hinzu kommen Schweizer Besonderheiten wie vertragliche Kündigungstermine, die Meldepflicht bei der Wohngemeinde und die Unterscheidung zwischen normaler und übermässiger Abnutzung bei der Wohnungsabgabe. Eine vollständige Planung verbindet deshalb Mietrecht, Organisation und praktische Zügelarbeit zu einem einzigen Zeitplan.

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Generationenprojekt Viererfeld/Mittelfeld wird trotz höherer Kosten wie geplant weitergeführt

Die Kosten der Stadt Bern für das Stadtentwicklungsprojekt Viererfeld/Mittelfeld steigen gegenüber der Grobkostenschätzung von 2019 um mindestens 80 Millionen Franken. Hauptgründe sind die PFAS-Belastung des Bodens, damit verbundene zusätzliche Planungsaufwände sowie die aufgelaufene Bauteuerung. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur der Planungsmehrwertabgabe um 26 Millionen Franken. Der Gemeinderat lässt deshalb Entscheidungsgrundlagen erarbeiten für den Umgang mit Kosten, die den 2023 von den Stimmberechtigten gesprochenen Kredit übersteigen. Die Kostenentwicklung steht der Weiterarbeit am Generationenprojekt nicht im Weg. Der Baustart mit Beginn der Bodenaufwertung ist weiterhin für Herbst 2027 vorgesehen.

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Thurgau digitalisiert Nutzungsplanverfahren und Baugesuche mit eBau und ePlan-Portale

Im Kanton Thurgau galt im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren sowie im Nutzungsplanverfahren bisher der Grundsatz der Schriftlichkeit. Neu können Baugesuche digital abgewickelt werden. Dazu sind verschiedene Anpassungen am Planungs- und Baugesetz und an der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe erforderlich. Diese Änderungen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.

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Gästezimmer und Homeoffice in einem Raum sinnvoll kombinieren

Ein Zimmer, das an den meisten Tagen als Homeoffice und gelegentlich als Gästezimmer dient, muss zwei sehr unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Während der Arbeit zählen Ergonomie, gutes Licht, Stauraum und Ruhe; bei Übernachtungsbesuch stehen Schlafkomfort, Privatsphäre und eine wohnliche Atmosphäre im Vordergrund. Eine überzeugende Kombination entsteht deshalb nicht durch möglichst viele Möbel, sondern durch eine klare Rangordnung der Funktionen und einen Raum, der sich mit wenigen Handgriffen umstellen lässt. Wie die Gewichtung ausfällt, hängt vor allem von der Nutzungshäufigkeit ab. Wer vier Tage pro Woche von zu Hause arbeitet und nur einige Male im Jahr Gäste empfängt, sollte keinen provisorischen Arbeitsplatz zugunsten eines dauerhaft dominanten Betts akzeptieren. Wird das Zimmer dagegen regelmässig von Familienmitgliedern oder Freunden genutzt, benötigt die Gästefunktion mehr Raum. Gute multifunktionale Planung bedeutet deshalb, den häufigsten Alltag komfortabel zu lösen und für die zweite Nutzung einen klaren, unkomplizierten Wechsel vorzusehen.

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Vom Industriegebäude zum Wohnraum: Chancen und Grenzen einer Umnutzung

Alte Fabriken, Werkhallen und Lagerhäuser besitzen Qualitäten, die im konventionellen Wohnungsbau selten geworden sind: grosse Raumhöhen, robuste Tragwerke, weit gespannte Hallen, markante Fassaden und Fensterformate, die von einer früheren industriellen Nutzung erzählen. Wird ein solches Gebäude zu Wohnraum umgenutzt, kann daraus weit mehr als ein klassisches Loft entstehen. Gleichzeitig verlangt der Wechsel von Produktion zu Wohnen tiefgreifende Abklärungen bei Baurecht, Tragwerk, Altlasten, Brandschutz, Energie, Schallschutz und Tageslicht. Die Umnutzung bestehender Industrieareale passt grundsätzlich zur Schweizer Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen. Zwischen 2018 und 2022 entfielen laut Bundesamt für Raumentwicklung 59 Prozent der Baubewilligungen im Wohnungsbau auf bereits bebaute Parzellen; ausdrücklich genannt werden dabei auch ehemalige Industrieareale. Ob eine konkrete Fabrik tatsächlich für Wohnungen geeignet ist, entscheidet sich jedoch nicht an ihrer atmosphärischen Wirkung, sondern an Lage, Gebäudestruktur, zulässiger Nutzung und technischem Zustand.

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Bauen in geschützten Ortsbildern: Wie moderne Ergänzungen respektvoll gelingen

Historische Ortskerne, gewachsene Dorfstrukturen und charakteristische Quartiere leben von mehr als einzelnen alten Gebäuden. Strassenräume, Plätze, Gärten, Dachlandschaften, Mauern, Sichtbeziehungen und die Abfolge von bebauten und unbebauten Flächen bilden gemeinsam ein Ortsbild. Wer in einem solchen Umfeld neu baut, erweitert oder umbaut, arbeitet deshalb an einem räumlichen Gefüge, dessen Qualität oft über Generationen entstanden ist. Moderne Architektur kann darin ihren Platz finden – wenn sie den Bestand präzise liest, statt ihn zu kopieren oder zu ignorieren. In der Schweiz bildet das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung ISOS eine wichtige Planungsgrundlage. Es dokumentiert rund 1’200 Ortsbilder von nationaler Bedeutung und beurteilt unter anderem räumliche, architekturhistorische und Lagequalitäten. Das Inventar bedeutet kein allgemeines Bauverbot. Die konkrete rechtliche Wirkung eines Projekts ergibt sich aus Bundesrecht, kantonalen und kommunalen Vorschriften, Nutzungsplanung, Schutzzonen, Inventaren sowie den Bedingungen des einzelnen Standorts. Genau deshalb sollte die Auseinandersetzung mit dem Ortsbild bereits beginnen, bevor ein Entwurf seine endgültige Form erhält.

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Baumängel früh erkennen: Kontrollpunkte vom Rohbau bis zur Abnahme

Baumängel entstehen selten erst am Tag der Schlüsselübergabe. Viele Schwachstellen werden bereits im Rohbau angelegt, verschwinden später hinter Dämmungen, Verkleidungen oder Bodenaufbauten und lassen sich dann nur noch mit erheblichem Aufwand korrigieren. Eine konsequente Qualitätskontrolle begleitet deshalb jede Bauphase und konzentriert sich besonders auf jene Details, die nach dem nächsten Arbeitsschritt nicht mehr sichtbar oder zugänglich sind. Fundamente, Abdichtungen, Leitungsführungen, Fensteranschlüsse, Estriche und Oberflächen benötigen jeweils andere Kontrollpunkte. Entscheidend ist ein systematischer Ablauf aus Planvergleich, Sichtprüfung, Messungen und Dokumentation. Für Schweizer Bauprojekte kommt seit 1. Januar 2026 eine wichtige rechtliche Änderung hinzu: Bei unbeweglichen Werken beträgt die gesetzliche Rügefrist für Baumängel grundsätzlich 60 Tage; eine kürzere Frist kann vertraglich nicht zulasten der Bestellerschaft vereinbart werden. Für ältere Verträge kann weiterhin die vorherige Rechtslage massgebend sein.

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Keller bauen oder darauf verzichten? Kosten, Nutzung und technische Anforderungen

Ein Keller schafft zusätzliche Fläche, nimmt Haustechnik auf und kann ein Gebäude langfristig flexibler machen. Gleichzeitig gehören Aushub, Betonbau, Abdichtung und Dämmung des Untergeschosses zu den kostenintensiven Teilen eines Neubaus. Ob sich ein Keller lohnt, lässt sich deshalb nicht mit einer einfachen Kostenpauschale beantworten. Grundstück, Grundwasser, Topografie, gewünschte Nutzung und die Qualität der Gebäudehülle bestimmen gemeinsam, welche Lösung sinnvoll ist. Der Entscheid sollte früh fallen. Ein später fehlender Keller lässt sich praktisch nicht nachrüsten, während ein schlecht geplanter Keller über Jahrzehnte Energie, Unterhalt und Sanierungskosten verursachen kann. Besonders wichtig ist die Frage, ob das Untergeschoss lediglich Lager- und Technikflächen aufnehmen oder dauerhaft als beheizter Aufenthaltsbereich genutzt werden soll. Davon hängen Raumhöhe, Tageslicht, Wärmeschutz, Lüftung und Feuchteschutz wesentlich ab.

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Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent – was das für Schweizer Mieter bedeutet

Der hypothekarische Referenzzinssatz für Mietverhältnisse in der Schweiz bleibt bei 1,25 Prozent. Damit gibt es für Mieterinnen und Mieter aufgrund der aktuellen Veröffentlichung weder einen neuen Senkungs- noch einen neuen Erhöhungsanspruch. Wer noch einen Mietzins bezahlt, der auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher basiert, kann jedoch weiterhin grundsätzlich eine Senkung verlangen. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den neuen Wert am 1. September veröffentlicht. Ab dem 2. September 2026 gilt damit weiterhin derselbe Referenzzinssatz wie bereits seit einem Jahr. Der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz der Schweizer Hypotheken blieb ebenfalls stabil. Er beträgt zum Stichtag 30. Juni 2026 weiterhin 1,31 Prozent.

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