Beim Überholen eines Velofahrers verlor eine Automobilistin die Kontrolle und kam von der Strasse ab.
Dabei überschlug sich der Wagen im angrenzenden Feld. Sie wurde leicht verletzt.
Am Donnerstag, 2. Juli 2026, von 06:30 Uhr bis 16:00 Uhr, führte die Kantonspolizei Nidwalden eine geplante Schwerverkehrskontrolle durch.
Dabei wurden insbesondere Lastwagen in Fahrtrichtung Norden von der Autobahn A2 in Stans zum Polizeigebäude geleitet und dort einer eingehenden Kontrolle unterzogen.
Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich.
Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.
Am frühen Donnerstagnachmittag ist in Falera ein Senior mit einem dreirädrigen Elektromobil verunfallt.
Der Mann musste mit der Rega ins Spital geflogen werden.
Der traditionelle Vorabend des Aarauer Maienzugs lockte erneut Tausende von feiernden Menschen in die Aarauer Innenstadt.
Bis auf einige Streitigkeiten und Schlägereien blieb der Grossanlass friedlich.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Trottoirs und Ausfahrten.
Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Art. 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).
Die Kantonspolizei Basel-Stadt war am gestigen Nachmittag weiterhin im Einsatz aufgrund von zwei Personen, welche sich auf dem Dach der ehemals besetzten Liegenschaften an der Klybeckstrasse aufhielten.
Diese stellten Forderungen an die Polizei, welche sie nicht erfüllen konnte. Ihre Sicherheit und ihr Gesundheitszustand hatten Priorität.
Ein besonderer Meilenstein ist erreicht.
Die Luzerner Polizei gratuliert ihren Lernenden und Praktikanten herzlich zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung.
Ein Ausläufer eines umfangreichen Hochs mit Kern nördlich der Azoren erstreckt sich heute bis nach Mitteleuropa und sorgt im Alpenraum für stabiles und trockenes Wetter. Am Freitag verlagert sich ein Tief von Norwegen zur Ostsee und lenkt aus Nordwesten eine schwache Störung über die Nord- und Ostschweiz.
Am Samstag wird das Atlantikhoch bereits wieder wetterbestimmend und aus Nordwesten gelangt trockene Luft zur Schweiz.
Vom 29. Juni bis 17. Juli 2026 findet ab dem Militärflugplatz Emmen das jährliche Ausbildungsmodul Inland mit F/A-18-Flugzeugen statt.
In dieser Zeit ist im Raum Emmen mit erhöhtem Flugbetrieb und entsprechender Lärmentwicklung zu rechnen.
Am 2. und 3. Juli 2026 besucht der Chef der Armee, Korpskommandant Benedikt Roos, die Armeeangehörigen, die in Kosovo und in Bosnien und Herzegowina einen Einsatz in der militärischen Friedensförderung leisten.
Bei dieser Gelegenheit trifft er auch den Kommandanten der Kosovo Force (KFOR) sowie den Kommandanten der Mission EUFOR ALTHEA.
Friedensförderung im internationalen Rahmen ist einer der drei Aufträge der Schweizer Armee.
Rund 300 Schweizerinnen und Schweizer stehen tagtäglich im freiwilligen Auslandeinsatz.
Hinter jedem Polizeieinsatz stehen auch Mitarbeitende, die nicht im Aussendienst sichtbar sind.
Logistik, Planung, Rechtsdienst und Empfang sorgen im Hintergrund dafür, dass die Kantonspolizei Genf ihre Aufgaben für die Bevölkerung erfüllen kann.
Sommerferien, leeres Portemonnaie, viel Zeit – für viele Jugendliche in der Schweiz ist das die perfekte Ausgangslage für einen Ferienjob. Was zunächst nach Nebenverdienst klingt, ist oft weit mehr: erster Kontakt mit der Arbeitswelt, echte Verantwortung, neue Fähigkeiten und ein Selbstbewusstsein, das kein Schulzeugnis vermitteln kann. Für Betriebe wiederum sind Ferienjobber flexible Unterstützung in der umsatzstarken Sommersaison – wenn man die rechtlichen Spielregeln kennt.
In der Schweiz sind Ferienjobs für Jugendliche klar gesetzlich geregelt. Das Arbeitsgesetz (ArG) und die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) schützen Minderjährige vor übermässiger Belastung und gefährlichen Tätigkeiten. Was wo und ab wann erlaubt ist – und was nicht – erklärt dieser Ratgeber.
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4).
Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.
Am frühen Donnerstagabend, 2. Juli 2026, kam es auf der Pragelstrasse in Muotathal zu einem Selbstunfall.
Rund 700 Meter unterhalb des Pragelpasses kam ein talwärts fahrender Personenwagen rechtsseitig von der Strasse ab, stürzte rund 60 Meter einen Hang hinunter und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand. Beide Fahrzeuginsassen wurden dabei verletzt.
Mitten in der Agglomeration Luzern, eingeklemmt zwischen Wohnquartieren und Gewerbegebiet, liegt einer der wichtigsten Militärflugplätze der Schweiz. Der Militärflugplatz Emmen – offiziell bekannt unter den Codes IATA: EML und ICAO: LSME – ist Heimatbasis der weltberühmten Kunstflugstaffel Patrouille Suisse, Ausbildungszentrum für Piloten und Drohnenoperatoren, Simulatorzentrum der Luftwaffe und ab 2026 auch organisatorisch deutlich aufgewertet. Was hinter den Zäunen passiert, ist für viele Anwohnende vor allem durch den Lärm spürbar – aber weit mehr als ein Flugplatz.
Nach mehreren Vorprojekten in den 1920er-Jahren durch den Bund und die Stadt Luzern beschloss 1938 die Gemeindeversammlung von Emmen einen Beitrag von 200'000 Franken zum Bau des Flugplatzes. Per Bundesratsbeschluss wurde das Eidgenössische Militärdepartement beauftragt, in Emmen einen Militärflugplatz aufzubauen. Nach dem Bau des Flugplatzes erfolgte am 7. Juli 1939 die erste Landung. Seither hat sich der Flugplatz von einem einfachen Erdplatz zu einem der technisch anspruchsvollsten Militärstandorte der Schweiz entwickelt.